21-1559

Bewohnerparken für Eppendorf!
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Beschlussempfehlung Ausschuss

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Gremium
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29.09.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 14.09.2020 mit

o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNEN-Fraktion und der

SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich bei der zuständigen

Fachbehörde dafür ein, dass noch in der aktuellen Legislaturperiode der Bürgerschaft

Bewohnerparkgebiete mit Parkraumbewirtschaftung in Eppendorf eingerichtet werden.

 

  1. Besonderen Bedarf sieht die Bezirksversammlung in folgenden Quartieren:

 

a)      Rund um das UKE in Eppendorf, begrenzt von Münsterstraße, Lokstedter Weg,

Tarpenbekstraße, Breitenfelder Straße und Hoheluftchaussee

b)      rund um die Eppendorfer Landstraße, begrenzt von Tarpenbekstraße, Lenhartzstraße, Eppendorfer Baum, Loogestraße, Kellinghusenstraße, Ludolfstraße und Lokstedter Weg

 

  1. Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich desweiteren bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass der aktuelle Projektstand zum Bewohnerparken

im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vorgestellt wird, sobald die erforderlichen

Prüfungen und Beteiligungen vor Ort anstehen.

 

 

 

Begründung:

Die Mobilitätswende ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Die Kehrseite der individuellen Mobilität in Form eines eigenen Autos ist die Notwendigkeit, dieses Auto

zu parken.

 

Gerade im Regionalbereich Eppendorf-Winterhude ist der ruhende Verkehr auf Grund der hohen Bevölkerungsdichte und der engen Straßen ein Problem. Die Nutzung des individuellen Pkw sinkt zwar, dennoch ist der Parkraum begrenzt. Unter der aktuellen Parksituation leiden nicht nur Menschen auf Parkplatzsuche, sondern gerade auch Fußgänger*innen sowie Radelnde: Fußgängerüberwege werden zugeparkt, auf Radfahrstreifen wird „mal eben kurz“ gehalten und die vorgeschriebenen 5 Meter Abstand zu Kreuzungen, die dazu dienen, Sichtbeziehungen freizuhalten, sind nach der Fahrschule schnell wieder vergessen.

 

Vielfach wird der zur Verfügung stehende Parkraum nicht nur von den Bewohner*innen der

umliegenden Straßen und Besucher*innen der örtlichen Geschäfte genutzt, sondern gerne

auch von Mitarbeiter*innen naher Unternehmen, die ihn dann den ganzen Tag „besetzen“. Hier

bieten Bewohnerparkzonen mit Parkraumbewirtschaftung einen Ansatzpunkt, da sie den täglichen Weg zur Arbeit per Pkw deutlich verteuern, während Bewohner*innen von den Kosten

fast ausgenommen sind.

 

Im Rot-Grünen Koalitionsvertrag auf Landesebene haben sich deshalb die den Senat tragenden

Parteien ausdrücklich zur Parkraumbewirtschaftung und Bewohner*innenparken mit einer

Schwerpunktsetzung für die Bereiche innerhalb des Ring 2 bekannt.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der RegA EWi - als ersten Schritt - der zuständigen Fachbehörde und dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) zwei Cluster als Pilotprojekte zur Umsetzungsprüfung:

a)      Den Bereich rund um das UKE in Eppendorf sowie

b)      den Bereich rund um die Eppendorfer Landstraße.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.