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Betr.: Sperrung des Arbeits- und Schauwegs an der Tarpenbek zwischen der Straße Tarpen und dem RRB Suckweg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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24.02.2020
Sachverhalt

 

Der Fachbereich Tiefbau wird kurzfristig den Zutritt zum Arbeits- und Schauweg zwischen der Straße Tarpen und dem RRB Suckweg schließen und die vorhandene Beschilderung „ Arbeits- und Schauweg – Betreten auf eigene Gefahr“ gegen Schilder „ Arbeits- und Schauweg – Betreten verboten“ austauschen. Die bereits bestehende Umleitung über die Radwegroute Nr. 12 wird durch Hinweisschilder verdeutlicht.

 

Begründung:

Ein gemeinsamer Kontrollgang des Arbeits- und Schauweges durch den Fachbereich Tiefbau und dem Rechtsamt am 5. Dezember hat ergeben, dass in bestimmten Abschnitten dieses

Weges eine latente Unfallgefahr für Benutzer vorhanden ist.  So sind z.B. Teile des Weges

witterungsbedingt stark aufgeweicht und in der Folge muss daher mit Glatteisbildung gerechnet werden. Schon heute befinden sich Ausweichspuren direkt an der Gewässerkante, die auf ein Ausweichen der Benutzer vom vorgegebenen Weg an gefährlichen Stellen hinweisen.  An

diesen Stellen gibt es am Gewässer keine Absturzsicherung. Dieser Zustand wurde einer aktuellen haftungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Ergebnis sind bei der derzeitigen Absperrung und Beschilderung des Arbeits- und Schauwegs Schadenersatzansprüche durch verunfallte Personen, die diesen Weg benutzen, nicht auszuschließen.

 

Am 19.12.2019 wurde eine gemeinsame Besichtigung des Arbeits- und Schauweges Tarpenbek mit Vertretern der  Firma Gladigau, die für den LIG unbebaute Grundstücke unterhält, durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass sich Teile des Arbeits- und Schauweges und weitere Flächen, die offensichtlich von der Allgemeinheit genutzt werden, auf LIG-Flächen befinden. Insbesondere die Zuwegung von der Straße Tarpen liegt vollständig auf LIG-Fläche. Die Firma Gladigau teilt mit, die Nutzung des Grundstücks sei in den vergangenen Jahren lediglich geduldet worden. Ein Anspruch auf eine sichere Wegeverbindung könne von der nicht legitimierten Nutzung nicht abgeleitet werden. Da der LIG keine Wanderwege unterhält und die genutzte Fläche nicht verkehrssicher sei, müsse der Zutritt verhindert werden. Insofern sei man sich hinsichtlich der Notwendigkeit der geplanten Absperrung einig.

Im Rahmen dieser Begehung wurden alternative Wegeführungen besprochen, damit die weitere  Nutzung des Weges mind. in Teilbereichen möglich bleibt (siehe anliegenden Lageplan).

 

Wegeführung über die Leitungstrasse

Eine Wegeführung über die Leitungstrasse von der Straße Tarpenring aus zum Arbeits- und Schauweg macht nur Sinn, wenn der Lückenschluss (ca. 200 m) in Richtung Süden bis zum Mäander baulich hergestellt würde. Das Lichtraumprofil ist vorhanden, die Wegebefestigung muss hergestellt werden. Die Leitungstrasse könnte kurzfristig freigeschnitten werden. Weitere Maßnahmen am Weg sowie an der Vegetation im südlichen Verlauf sind notwendig.        

 

Wegeführung bis zum 2. Mäander und Rundweg über die Straße Suckweg 

Weiterhin wurde die Möglichkeit besprochen, den Weg  zwischen dem RRB Suckweg bis zum 2. Mäander freizugeben (Sackgasse). Anwohner könnten so einen Rundweg über den Suckweg nehmen oder bis zum 2. Mäander gehen und dann umkehren. Die Wegeoberfläche müsste an einigen Stellen ausgebessert, verbreitert und die wegbegleitenden Bäume begutachtet und ggf. beschnitten werden. Diese Zwischenlösung könnte den unmittelbaren Anliegern dienen.   

 

Wegeführung über die Straße Tarpenring

Die Wegeführung über die Straße Tarpenring bedingt die Herstellung eines neuen Wanderwegabschnitts vom Ende der Straße Tarpenstieg bis zur Tarpenbek und dem  bereits oben erwähnten Lückenschluss (ca. 200 m). Im Rahmen der Herstellung des 3. Mäanders könnte dieser Ausbau geplant und ggf. hergestellt werden.

 

Komplettausbau eines Wanderweges vom RRB Suckweg bis zur Straße Tarpen

Ein Ausbau des Arbeits- und Schauweges zu einem regelkonformen Wanderweg wird aufgrund der vorhandenen Vegetation südlich der Straße Tarpen vermutlich nicht zu realisieren sein.

 

Zusammenfassung:

Bei allen Varianten stellt sich die Frage der Verkehrssicherungspflicht des Grundeigentümers  sowie der Finanzierung der baubedingten Aufwendungen. Eine Übertragung der Flächen vom Allgemeinen Grundvermögen in das Verwaltungsvermögen Stadtgrün (der Korridor ist gem.

B-Plan La 63 ausgewiesene Parkanlage) muss gelingen, da weder der LIG noch der Fachbereich Tiefbau Wanderwege unterhält. Die Varianten müssen einer Planung unterzogen und mit den TÖB abgestimmt werden. Auf dem ersten Blick könnte als Zwischenlösung eine Wegeverbindung bis zum 2. Mäander (Sackgasse) und als Rundweg über den Suckweg am ehesten gelingen. Die Wegeverbindung über die Leitungstrasse oder über die Straße Tarpenstieg könnte im Rahmen der Herstellung des 3. Mäanders mit geplant und ggf. hergestellt werden (Fertigstellung voraussichtlich 2021). Ein Ausbau vom 3. Mäander bis zur Straße Tarpen scheint aufgrund der vorhandenen, dichten Vegetation unrealistisch.

Gleichwohl ist eine sofortige Sperrung der vorhandenen Wegeverbindung unumgänglich, da mit ersten Planungs- und Abstimmungsergebnissen frühestens in einigen Wochen zu rechnen ist. Mit der Absperrung wird eine Informationstafel aufgestellt, aus der die vorläufige Wegeführung über die Radwegroute 12 hervorgeht – soweit produktionsbedingt das Hinweisschild kurzfristig lieferbar ist. Die Benutzer werden dadurch unter Umgehung des Arbeits- und Schauweges über die Radwegroute 12 wieder auf den vorhandenen Wanderweg (VV Stadtgrün) ohne latente

Gefahren geführt.

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Ralf Staack