Betr.: Planfeststellungsverfahren für den Neubau der U-Bahnlinie U5 - Ost City Nord bis Bramfeld
hier.: Möglichkeit der Einsicht / Aufforderung zur Stellungnahme
Letzte Beratung: 26.11.2019 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 6.2
Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Planfeststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 HmbVwVfG beantragt. Daraufhin hat die BWVI die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.
Zusätzlich liegen für jedermann die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Absatz 2 UVPG vom 30. Juli 2019 bis zum 29. August 2019 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus im:
Näheres, sowie die Unterlagen in digitaler Form, können der Web-Seite der Planfeststellungsbehörde entnommen werden: https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/12763064/u5-ost/ .
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.