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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Kleine Anfrage Nr. 48/2017 von Herrn Bernd Kroll, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß § 33 BezVG (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) gilt: Das Bezirksamt muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

 

  1. Welche Verfahren zur angemessenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord jeweils wann entwickelt? Bitte jeweils detailliert beschreiben.

 

Im Bezirksamt Hamburg-Nord gibt es keine allgemeingültigen formalen Verfahrensvorgaben für die Umsetzung des §33 BezVG.

 

  1. Bei welchen Planungen und Vorhaben seit 2014 waren die Interessen von Kindern und Jugendlichen jeweils in welcher Form berührt? Bitte jeweils detailliert beschreiben.

 

Planungen und Vorhaben, bei denen die Interessen und Jugendliche berührt waren, sind mit den jeweiligen Zeitpunkten der Beteiligungsprozesse nachfolgend dargestellt:

Grünanlagen

  • IfflandstraßeNovember 2016

 

 

Spielplätze

  • IfflandstraßeNovember 2016
  • Frickestraße (Eppendorfer Park)November 2016
  • Knickweg Juni 2016
  • Iseplatz Mai 2015
  • Alte WöhrMai 2015
  • Ochsenstieg September 2014
  • HammenmacherstiegSeptember 2014

 

Tiefbau

  • JarreplatzMai 2014

 

Hochbau

  • Pergolenviertelseit Dezember 2015
  • Robert-Koch-Straße2013 bis 2014

 

Kinder- und Jugendarbeit

  • Programm-, Angebots- und Raumgestaltung in allen
    vom Bezirk geförderten Einrichtungenregelhaft
  • Jugendgerechte Stadtteilentwicklung in Barmbek-Nord seit November 2015
  • Projekt „Kinderrechte“seit Sommer 2015

 

 

  1. In welchem Umfang und mittels welcher Verfahren wurden Kinder und Jugendliche an den unter 2. aufgeführten Planungen und Vorhaben jeweils angemessen beteiligt und mit jeweils welchen Ergebnissen?

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde und wird im Bezirksamt Hamburg-Nord entsprechend der jeweiligen Arbeitsgebiete, Vorhaben und Zielgruppen in unterschiedlichen Formen durchgeführt.

Eine regelhafte partizipative Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen findet gemäß § 8 (1) SGB VIII in allen Abteilungen des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe wie auch in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit statt.

Ebenfalls regelhaft beteiligt ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR), soweit Bauvorhaben Kinder und Jugendliche betreffen, beispielsweise bei der Gestaltung von Spielplätzen oder Kleinspielfeldern für Jugendliche.

In Gebieten der Städtebauförderung werden die Beteiligungsverfahren durch das Quartiersmanagement unterstützt sowie begleitet und können entsprechend intensiver gestaltet werden.

 

Untenstehend eine Auswahl beispielhafter Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen:

 

Stadtplanung


Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung führte und führt regelhaft die nach BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen geforderten Beteiligungsprozesse durch. Dabei werden keine auf spezifische Bevölkerungs- oder Altersgruppen zugeschnittenen Verfahren zur Anwendung gebracht, da nach einhelliger fachlicher Auffassung gute städtebauliche Planung die Belange aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter, Herkunft und Geschlecht gleichermaßen berücksichtigt.

 

Planungen von Grünanlagen und Spielplätzen


Es fanden und finden durch den Fachbereich Stadtgrün des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes zu allen Objektplanungen (Grünanlagen und Kinderspielplätze) Beteiligungsverfahren statt. Hierzu werden Einladungen an die umliegenden Kinder- und Jugendeinrichtungen verschickt sowie Aushänge vor Ort als Bekanntmachungen angebracht. Flankiert werden diese Bekanntmachungen regelhaft über die Informationen in den betroffenen Regionalausschüssen und über eine Presseinformation des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Die Beteiligungsverfahren werden vor Ort durchgeführt, hier findet die direkte Visualisierung von Ideen und Anregungen statt, die Mitarbeiter des Fachamtes moderieren den Prozess. Als Hilfsmittel werden Planunterlagen, Skizzen, Kataloge und Modelle eingesetzt. Beteiligte in diesem Verfahren sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, im Wesentlichen die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Nach Durchführung des Verfahrens werden die Ergebnisse noch einmal gemeinsam zusammengefasst und reflektiert. Die abschließende Objektplanung wird dem jeweiligen Regionalausschuss in öffentlicher Sitzung noch einmal vorgestellt. Ergänzt werden die Beteiligungsverfahren im Einzelfall durch Mitmachbaustellen während der Baumaßnahmen. Abgeschlossen werden die Beteiligungsverfahren durch eine gemeinsame Einweihung der neuen Freiräume.

 

Bei der Planung von Grünanlagen und Spielplätzen zeigen sich die unterschiedlichen Interessengruppen in verschiedenem Maße beteiligungsaffin. Während Eltern mit kleineren Kindern gerade bei Spielplätzen überproportional und meinungsstark vertreten sind, sind „unorganisierte“ Jugendliche bei öffentlichen Beteiligungsverfahren eher zurückhaltend. Die Mitarbeiter/innen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes suchen daher zu verschiedenen Terminen und Tageszeiten die betroffene Anlage auf und führen niedrigschwellige Hintergrundgespräche (Was ist gut? Was stört? Was fehlt? Was muss besser werden?) mit den vor Ort angetroffenen Nutzern bzw. Nutzergruppen. Hierdurch ist es zum einen möglich, mit einem bereits relativ differenzierten Vorschlag in das öffentliche Beteiligungsverfahren zu gehen, zum anderen können aber auch die Interessen junger Menschen bei dem öffentlichen Termin besser gegenüber meinungsstärkeren Gruppen vertreten werden.

 

Kinder- und Jugendeinrichtungen


An Programm-, Angebots- und Raumgestaltung der einzelnen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden und werden die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres Entwicklungsstands und ihrer Möglichkeiten regelhaft vor Ort einbezogen und beteiligt. Partiell gibt es in den Einrichtungen sog. „Hausräte“.

 

Zudem setzt der Bezirk Hamburg-Nord seit November 2015 im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgeschriebenen Programms „Jugendgerechte Kommune“ ein Beteiligungsprojekt im Stadtteil Barmbek-Nord um, welches sich an die Zielgruppe der 12 bis 27-Jährigen richtet und sich über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken wird. Unter dem Motto „Create Barmbek-Nord“ wurden in 2016 zwei Jugendforen durchgeführt. Im Rahmen des ersten Jugendforums (Mai 2016) konnten die Jugendlichen ihren Blick auf den Stadtteil verdeutlichen und zu ihren wichtigsten Themen Veränderungswünsche in Hinblick auf mehr Jugendgerechtigkeit äußern. Das zweite Jugendforum (November 2016) diente dazu, an verschiedenen Thementische die Bedarfe und Wünsche in realisierbare Form zu gießen. Dazu arbeiteten die Jugendlichen gemeinsam mit zuständigen Fachleuten aus Politik und Verwaltung an Konzepten und Lösungsmöglichkeiten. Ein Ergebnis dieses Jugendforums ist aktuell die Planung eines zentral, in der Nähe des Barmbeker Bahnhofs gelegenen Treffpunktes für Jugendliche in der Altersgruppe von ca. 14 bis ca. 21 Jahre. Um möglichst viele Jugendliche auch weiterhin in diesen Planungsprozess einzubeziehen, wurde vom Bezirk im Februar 2017 der Jugend-Ideen-Treff (JIT) in einem leerstehenden Ladenlokal an der Fuhlsbüttler Straße eröffnet. Begleitet und finanziell unterstützt wird das Beteiligungsprojekt vom BMFSFJ und der BASFI.

 

Des Weiteren hat die Abteilung Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Sommer 2015 ein Partizipationsprojekt zum Thema „Kinderrechte“ durchgeführt.

Im Rahmen der Kinderschutzkonzepte sollten in allen Einrichtungen der OKJA Plakate zum Thema Kinderrechte zu finden sein, auf denen Kinder und Jugendliche ihre Rechte sowie mögliche Beschwerdewege finden können. Zur Erstellung des Plakates wurde im Sommer 2015 ein Wettbewerb ins Leben gerufen, der das künftige Maskottchen zum Thema „Kinderrechte“ im Bezirk Hamburg-Nord in allen Einrichtungen der OKJA finden sollte. Teilgenommen haben Kinder und Jugendlichen der kommunalen Einrichtungen der OKJA im Bezirk. Nach Eingang der Entwürfe fand im ersten Schritt ein Abstimmungsvorgang über das Symbol ebenso in den Einrichtungen statt. In einem zweiten Schritt wurde zudem ein Name für das gewählte Maskottchen gewählt. Das fertiggestellte Plakat wurde während einer offiziellen Präsentation im Februar 2016 im Haus der Jugend Kiwittsmoor, der Gewinnereinrichtung, mit dem Maskottchen „KireX“ und einer Preisverleihung an die Kinder vorgestellt. Während der Veranstaltung waren die Presse und das Fernsehen anwesend und haben die Beteiligung der Kinder lobend erwähnt (Filmmaterial einsehbar bei N/JA2-KJ-L). Inzwischen sind in allen Einrichtungen des Jugendamtes die erstellten Plakate zu finden.

 

 

 

 

10.04.2017

Harald Rösler

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