Beschwerdeverlauf zur Ablehnung von Behindertenparkplätzen vor dem Bartholomäusbad
Ein Bürger bemängelt fehlende behindertengerechte Parkplätze vor dem Bartholomäusbad in der Bartholomäusstraße 95. Der Beschwerdeverlauf erstreckt sich bereits seit 2018, wie aus dem Anhang ersichtlich.
Zum damaligen Zeitpunkt hatte das zuständige Fachamt in enger Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (PK31) im Rahmen einer Koordinierungsfahrt die Situation vor Ort geprüft.
Eine erneute Überprüfung der örtlichen Situation aufgrund der jüngsten Eingabe hat ergeben, dass sich an den damaligen Bedingungen keine signifikanten Änderungen ergeben haben.
Die vorhandenen Parkplätze entsprechen zwar nicht den Vorgaben für allgemeine Behindertenparkplätze. Eine Realisierung an der vom Beschwerdeführer gewünschten Stelle ist allerdings sehr aufwändig und kostenintensiv. Dies ist nicht nur den hohen baulichen Anforderungen und dem erforderlichen Flächenbedarf geschuldet, sondern auch den in der Örtlichkeit vorhandenen Höhenverhältnissen.
Selbst die Einrichtung eines einzelnen Behindertenparkplatzes würde einen großflächigen Umbau mit umfangreichen Anpassungen der vorhandenen Entwässerungseinrichtungen erfordern, der nur mit einem hohen Finanzmitteleinsatz zu realisieren wäre. Da die Bartholomäus-Therme an der Bartholomäusstraße keinen barrierefreien Zugang hat, sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord derzeit keine Veranlassung, an dieser Stelle Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum zu realisieren.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Tom Oelrichs