Beschlussempfehlung des Regionalausschusses FOLAG Alsterwanderweg - Alsterradweg? Hier: Antwort der Verwaltung
Letzte Beratung: 15.01.2024 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.6
In der Drs. 21-4902 wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, wie kurzfristig eine Verbesserung der ‚konfliktreichen Verkehrssituation am Alsterwanderweg‘ herbeigeführt werden kann.
Grundsätzlich ist in Grünanlagen gem. der im Jahr 2005 entsprechend geänderten Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Rad fahren unter dem Gebot der Rücksichtnahme auf andere Erholung Suchenden gestattet.
Auch wenn eine konkrete Häufung ‚konfliktreicher Verkehrssituationen‘ an der genannten Stelle nicht bekannt ist, so beobachten die Gründienststellen jedoch seither nicht nur in Hamburg-Nord eine erhebliche Zunahme von Nutzungskonflikten in den Grünanlagen insgesamt, wobei die Ursachen hierfür in einem veränderten Freizeit- und Sozialverhalten und einer zunehmende Übernutzung der Grünanlagen durch Menschen, Hunde und einen (immer stärker elektrisierten) Fahrradverkehr zu sehen sind.
Die Behebung dieser Ursachen entzieht sich einer baulichen Lösung.
Auch die im Prüfauftrag erwähnten Sperrbügel können nach den bisher gesammelten Erfahrungen innerhalb von Grünanlagen nur dort sinnvoll eingesetzt werden, wo eine engere oder auch weitere Umfahrung baulich verhindert werden kann und ein fester Einbau (also ohne die Möglichkeit die Sperre zu öffnen) elementaren Unterhaltungsnotwendigkeiten (wie z.B. Mülleimerleerung oder Rasenpflege) nicht entgegenstehen. Beispiel wären die Sperren beidseits der neuen Brücke über die Dove-Alster im Haynspark.
In der Gesamtbetrachtung empfiehlt Stadtgrün daher an dieser Stelle (wie in den bisher bereits umgesetzten Abschnitten des Alster-Wanderweges) den Einbau von zu öffnenden Umlaufsperren ausschließlich an den Zugängen zur Grünanlage. Diese werden zwar so eingebaut, dass sie problemlos mit Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern passiert werden können, weisen aber insbesondere die Radfahrenden zumindest deutlich auf den Wechsel des ‚Rechtsraumes‘ von ‚Straße‘ zu ‚Grünanlage‘ hin.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine
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