Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren - Verzicht auf eine nicht-öffentliche Beratung der Ergebnisse von öffentlichen Plandiskussionen (ÖPD)
Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Letzte Beratung: 29.09.2020 Hauptausschuss Ö 8.1
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.09.2020 mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass zukünftig bereits die erste Auswertung einer öffentlichen Plandiskussion öffentlich durchgeführt und auf eine vorgezogene nicht-öffentliche Auswertung verzichtet wird. Der Stadtentwicklungsausschuss behält sich vor, in Einzelfällen eine nichtöffentliche Auswertung durchzuführen.“
Begründung:
Die Durchführung der Bebauungsplanverfahren ist in Hamburg in den letzten Jahren, u.a. wegen der Dringlichkeit Wohnraum bereitzustellen, einem Analyseprozess unterworfen worden, der Möglichkeiten der Beschleunigung und Digitalisierung aufzeigen sollte. Hierzu ist mit den Bezirken eine Detailanalyse des Durchführungsablaufs erarbeitet worden, die teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den Bezirken ergeben hat.
Um ein solch komplexes Verfahren in einem digitalen Bearbeitungsablauf abzubilden, ist es zwingend notwendig den Prozess für alle Bezirke zu normieren. Nur dann lassen sich wirkliche Einsparungspotentiale erreichen.
In diesem Zusammenhang ist auch eine Besonderheit, die nur im Bezirk Hamburg-Nord in dieser Form durchgeführt wird, als wesentliches Beschleunigungspotenzial ermittelt worden.
So wird nur im Bezirk Hamburg-Nord nach der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) als frühzeitige Bürgerbeteiligung die Auswertung dieses Verfahrensschrittes in zwei nacheinander stattfindenden Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses durchgeführt (erst nicht öffentlich – dann öffentlich). Dies führt bei einer angestrebten Dauer des Planverfahrens von 18 Monaten (von der Grobabstimmung bis zur Vorweggenehmigungsreife des Plans) zu teilweise erheblichen Zeitverzögerungen. So ergibt sich eine Verzögerung von mindestens einem Monat, da die Sitzungen in der Regel monatlich stattfinden. Dies kann sich allerdings durch Klärungsbedarfe oder zwischenzeitig liegende Ferientermine nach der ersten nichtöffentlichen Sitzung erheblich verlängern.
Dies ist nicht nur für die zeitliche Durchführung des Verfahrens von erheblicher Bedeutung, sondern ist auch in der Außenwahrnehmung den Bürgerinnen und Bürgern schwer zu vermitteln, da zwischen der öffentlichen Veranstaltung der Plandiskussion und der nächsten öffentlichen Behandlung in den ehrenamtlichen Gremien eine unverhältnismäßig lange Zeitspanne liegt.
Die Erfahrungen der letzten Bebauungsplanverfahren haben gezeigt, dass in den ersten, nicht-öffentlichen Auswertungen von öffentlichen Plandiskussionen keine wesentlichen, neuen Erkenntnisse oder Änderungsbedarfe für die öffentlich vorgestellten Bebauungsplanentwürfe aufgetreten sind. Es wird deswegen empfohlen, zukünftig bereits die erste Auswertung einer ÖPD öffentlich durchzuführen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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