21-1477

Berücksichtigung von Organisationen bei Planverschickungen

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Bei Planverschickungen im Bereich Tiefbau werden neben diversen anderen Organisationen und verschiedenen Behörden zurecht unter anderem auch der ADFC, Fuß e.V. und die Initiative "Kompetent Barrierefrei" berücksichtigt. Der ADAC, der früher ebenfalls beteiligt wurde, wird seit einiger Zeit nicht mehr berücksichtigt. Ob der Auto Club Europa (ACE), der Automobilclub von Deutschland (AvD) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) jemals bei den Planverschickungen berücksichtigt wurden, ist hier nicht bekannt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Vorbemerkung:

 

Bei Straßenplanungen (keine Unterhaltungsarbeiten oder Umsetzung Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen) werden ähnlich zu Bebauungsplanverfahren eine große Anzahl Träger öffentlicher Belange (TöB) im Rahmen der Planabstimmung („Verschickung“) beteiligt. Träger öffentlicher Belange sind Behörden und solche Stellen, denen durch Gesetze oder aufgrund eines Gesetzes öffentliche Aufgaben zugewiesen sind. Daher gehören auch privatrechtliche Träger dazu, aber keine Institutionen, die rein private Interessen vertreten.

Derzeit gibt es keine aktuelle Hamburg-weite Vorgabe der Fachbehörde der zu beteiligenden TöB.

 

Dies vorausgeschickt, antwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1)      Wann und warum wurde der ADAC aus der Liste der Organisationen, die bei Planverschickungen berücksichtigt werden, gestrichen?

 

Der ADAC war zumindest in den letzten 10 Jahren* nicht im Verteiler der Verschickungen, da dieser kein TöB ist.

 

2)      Wurden der ACE, der AvD und VCD in früheren Jahren bei Planverschickungen berücksichtigt?

a)      Wenn ja, bis wann und aus welchem Grund geschieht dies nicht mehr?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

Keine der vorgenannten Interessenvertretungen war in den letzten 10 Jahren* im Verteiler der Verschickungen, da diese keine TöB sind.
 

3)      Besteht die Absicht, die oben genannten Organisationen zeitnah (wieder oder erstmals) bei Planverschickungen zu berücksichtigen? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein (s.o.)

 

 

 

 

*Aufgrund eingeschränkter Archivkapazitäten reichen die Unterlagen diesbezüglich nicht weiter zurück.

 

 

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz       09.09.2020