Benennungen von Straßen, Brücken, Plätzen im Bezirk Hamburg-Nord Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der DIE LINKE-Fraktion
Benennungen im öffentlichen Raum, z.B. von Straßen sollen ehrenvoll an herausragende historische Persönlichkeiten, Ereignisse oder Institutionen erinnern. Die Auswahl der Benennungen zeugt davon, was und wer zum Zeitpunkt der Ernennung für erinnerungswürdig oder ehrenvoll gehalten wird. Diese Maßstäbe sind natürliche historischen Veränderungen und gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungenunterworfen. Beispiele hierfür sind nationalsozialistisch oder kolonial belasteten Straßennamen oder auch die Sichtbarmachung von Frauen und ihren Verdiensten im öffentlichen Raum.
Menschen mit Behinderung, die historisch Herausragendes für Menschen mit Behinderung geleistet haben, sind nur im Ausnahmefall Namensgeber*innen für Straßen, Plätze o.ä.
Mit dem Louis-Braille-Platz haben wir ein Beispiel im Bezirk Nord. Louis Braille, der selbst erblindet war, erfand die tastbare Punktschrift und revolutionierte damit die Blindenbildung. Häufiger sind jedoch Benennungen nach Persönlichkeiten, die als „Wohltäter*innen“ für Menschen mit Behinderung gewirkt haben, aber selbst nicht von Behinderung betroffen waren, die für Menschen mit Behinderung wirkten, aber nicht zwangsläufig für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung eintraten. Beispiel hierfür sind die Bennungen nach Heinrich Sengelmann, dem Gründer der Alsterdorfer Anstalten (Jetzt Stiftung Alsterdorf) oder Samuel Heinicke, der die „Lautsprachmethode“ für den Unterricht von Gehörlosen entwickelte und gegen die Verwendung von Gebärdensprache eintrat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
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