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Beleuchtung der Wegeverbindung am Bahndamm der U3 zwischen Fuhlsbüttler Straße und Schwalbenstraße Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

1.         Das Bezirksamt wird gebeten, für den Fußweg entlang des Bahndammes zwischen

            Fuhlsbüttler Straße und Schwalbenstraße eine angemessene Beleuchtung zu prüfen. 

 

2.         Das Ergebnis der Prüfung, eine Kostenschätzung und Hinweise zu Möglichkeiten der

Finanzierung sollen dem Regionalausschuss zugeleitet werden.

 

Begründung:

Die Erschließung des Mehrfamilienhauses Heidhörn 2-4 erfolgt sowohl über den Heidhörn, als auch im Falle der rückwärtig gelegenen Erdgeschosswohnungen über den öffentlichen Grünzug zwischen Wohnhaus und Bahnbrücke. Dieser Grünzug ist nicht beleuchtet. Er stellt dennoch – vor allem für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen (Gehwagen etc.), die vornehmlich die Erdgeschosswohnungen des Mehrfamilienhauses bewohnen, – aufgrund der kürzeren, treppenärmeren Wegstrecke die zentrale Wegeverbindung zwischen Nahversorgungszentrum Fuhlsbüttler Straße und Wohnsitz dar.

Die kürzere Wegstrecke durch den öffentlichen Grünzug birgt aufgrund der fehlenden Beleuchtung eine erhöhte Stolpergefahr. Er wird außerdem als Angstraum wahrgenommen.

Der Sanierungsbeirat Fuhlsbüttler Straße bemängelte diesen Zustand bereits vor langer Zeit und bat um die Herstellung einer angemessenen Beleuchtung des öffentlichen Grünzuges, um eine gefahrenfreie Erschließung auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten und damit nicht zuletzt ein inklusiveres Stadtteilleben zu ermöglichen.

Im Zuge des Ausbaus der Fuhlsbüttler Straße wurde dem Sanierungsbeirat die Installation einer Beleuchtung angekündigt, die Umsetzung ist aber nicht erfolgt.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Bei der Wegeverbindung am Bahndamm der U3 zwischen Fuhlsbüttler Straße und Schwalbenstraße handelt es sich um eine nicht öffentlich gewidmete Wegebeziehung, die durch  eine Grünanlage führt. Derartige Grünwege werden in Hamburg vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln grundsätzlich nicht beleuchtet. Eine gesetzliche Verankerung befindet sich in § 2 des „Gesetz für Grün und Erholungsanlagen“. Ausnahmen davon werden nur im Rahmen von wichtigen Wegebeziehungen, wie z.B. bei Wegen zwischen Stadtteilen oder zu Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs zugelassen, bei denen keine beleuchteten Alternativen zur Verfügung stehen. Im vorliegenden Fall existiert jedoch die beleuchtete Wegealternative Heidhörn, sodass vom Grundsatz der Nichtbeleuchtung hier nicht abgewichen werden kann.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagamr Wiedemann