21-0851

Bekommt jeder Schwerstpflegebedürftige aus Hamburg-Nord einen Heim- und Pflegeplatz in Wohnortnähe?
Kleine Anfrage nach §24 BezVG von Frau Dr. Petra Sellenschlo und Herrn Stefan Baumann (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Es ist gut, wenn Menschen mit Behinderung selbstständig leben – einige können es aber nicht. Sie brauchen eine intensive Assistenz mit 24-Stunden-Betreuung. Häufig werden diese Menschen mit Behinderung zu Hause betreut, bis es nicht mehr geht – es ist eine nervliche, emotionale und körperliche Belastung für die Angehörigen, die neben einem Berufsleben nicht möglich ist. Deshalb ist es dringend erforderlich, ausreichend Pflegeplätze zur Verfügung zu stellen. Und zwar in Wohnortnähe, weil gerade der Familienkontakt für Menschen mit Behinderung sehr wichtig ist.

Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es, die volle und gleichberechtigte Teilhabe an sämtlichen Menschenrechten und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Zu den Menschen mit Behinderungen laut UN-BRK zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische und geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern könnten.