Behinderungen des Kulturellen Angebotes in Klein Borstel?
Kleine Anfrage Nr.21-1050 von Frau Martina Lütjens (CDU)
Anfang der Neunziger Jahre wurde das Gelände an der Ecke Övern Barg/Borstels Ende bebaut. Dort standen die Requisiten der Speeldeel Klein Borstel/Heimatverein Klein Borstel in einer Garage. Die Requisiten werden einmal im Jahr für die Vorstellungen der Speeldeel gebraucht. Diese Vorstellungen dienen dem Kulturellen Angebot seit 50 Jahren in Klein Borstel Mit dem damaligen Bezirksamtsleiter Rösler wurde über das Problem gesprochen und nach Rücksprache mit dem Gartenbauamt wurde dem Heimatverein gestattet, zwei große Seecontainer auf dem Gelände Wellingsbütteler Landstr. 73 abzustellen.
Mitte Februar 2019 bemerkte der Heimatverein, dass externe Schlösser an den Containertüren angebracht wurden. Nun wurde im April 2020 das Gelände mit einem neuen Zaun eingezäunt. Auch die Schlösser wurden ausgetauscht. Der Heimatverein hat nun keinen Zugang zu seinem Eigentum.
Dem Heimatverein wurde als Ursache genannt, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Störungen und Verängstigungen der dort im Nachbargebäude untergebrachten Tiere gekommen ist. Ebenso wie kleinere und größere Sachbeschädigungen und Verunreinigungen am Nachbargebäude des Schwanenwesens und auf dem dazugehörigen Gelände (zerstörte Fensterscheiben und Türen und Rolltore, Graffiti an Hauswänden, Müll und Unrat auf dem Grundstück, u.a.). Der Heimatverein wurde nun aufgefordert, die Container bis zum 30.04.2020 zu entfernen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Entsprechende (Vor-) Überlegungen sind erinnerlich – da es aber nie zu einem förmlichen Planfeststellungsverfahren zur Stadtbahn kam, wurden diese nicht weiter verfolgt.
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Der Heimatverein ist über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt worden.
Die in der Vorbemerkung der Anfrage dargestellte Sachlage ist zutreffend. Im Interesse einer De-Eskalation vor Ort wurden die genannten Vorgänge nicht zur Anzeige gebracht.
Wann und in welcher Form der Heimatverein erstmalig aufgefordert wurde, kann der Aktenlage nicht sicher entnommen werden, der letzte diesbezügliche Mailverkehr mit einem Vorstandmitglied des Heimatvereins datiert aus März/April 2019.
Siehe Antwort zu Frage 3.
Die Standortlösung für die Container ist seinerzeit einvernehmlich als zeitlich befristetes Provisorium mit dem Heimatverein realisiert worden und sollte mit dem Ausblick auf die Herstellung der Ausgleichsfläche enden.
Das so eröffnete Zeitfenster sollte dem Heimatverein helfen, eine dauerhafte Standortlösung herbeizuführen.
Eine darüber hinausgehend dauerhafte Nutzung auf dieser Fläche war und ist für das Bezirksamt von vornherein in Hinblick auf die eigenen betrieblichen Nutzungsanforderungen und die mit der Containernutzung einhergehenden Beeinträchtigungen keine Option.
Sie könnte auch dem Interesse des Heimatvereins an einer dauerhaften Standortlösung nicht anforderungsgerecht begegnen.
Das Bezirksamt kann bei der Suche nach einem neuen Standort im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.
7.000 €
Siehe Antwort zu Frage 3.
Der in der Fragestellung angenommene Ausgleichsflächenbedarf ist unzutreffend und es hat mithin keinen diesbezüglichen Anlass gegeben, eine Gremienbefassung herbeizuführen.
Der Bezirk steht noch in der Verpflichtung, nord-westlich des ‚ehemaligen Pferdestalls‘ eine dem Bebauungsplan Ohlsdorf 26 zugeordnete, ca. 0,65 ha große Ausgleichsfläche fertigzustellen.
Der „ehemalige Pferdestall“ wird seit ca. 10 Jahren temporär und anlassbezogen für die Unterbringung von Tieren genutzt.
Es handelt sich um Unterbringungsbedarfe von
Schwänen
a) zu Quarantänezwecken vor Integration in den Bestand,
b) rekonvaleszente Tiere, wenn räumliche Kapazitäten an der Dienststelle
Erikastr. erschöpft sind sowie
c) Schwanenküken, bei denen die Aufzucht unter besonders geschützten
Rahmenbedingungen fachlich bis zur Auswilderungsreife für notwendig erachtet wird.
Enten-/Gänseküken
Gelege, die dem natürlichen Umfeld entnommen werden mussten, nach dem Ausbrüten im Brutkasten, ca. ab der 3. Lebenswoche bis zur Auswilderungsreife
anderen Wildvögeln(Einzelfälle)
a) zu Quarantänezwecken vor erneuter Wiederauswilderung
b) rekonvaleszente Tiere, wenn räumliche Kapazitäten an der Dienststelle Erikastr. erschöpft sind
Michael Werner-Boelz 14.04.2020
Bezirksamtsleiter
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