21-1050

Behinderungen des Kulturellen Angebotes in Klein Borstel?
Kleine Anfrage Nr.21-1050 von Frau Martina Lütjens (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


 

Anfang der Neunziger Jahre wurde das Gelände an der Ecke Övern Barg/Borstels Ende bebaut. Dort standen die Requisiten der Speeldeel Klein Borstel/Heimatverein Klein Borstel in einer Garage. Die Requisiten werden einmal im Jahr für die Vorstellungen der Speeldeel gebraucht. Diese Vorstellungen dienen dem Kulturellen Angebot seit 50 Jahren in Klein Borstel Mit dem damaligen Bezirksamtsleiter Rösler wurde über das Problem gesprochen und nach Rücksprache mit dem Gartenbauamt wurde dem Heimatverein gestattet, zwei große Seecontainer auf dem Gelände Wellingsbütteler Landstr. 73 abzustellen.

 

Mitte Februar 2019 bemerkte der Heimatverein, dass externe Schlösser an den Containertüren angebracht wurden. Nun wurde im April 2020 das Gelände mit einem neuen Zaun eingezäunt. Auch die Schlösser wurden ausgetauscht. Der Heimatverein hat nun keinen Zugang zu seinem Eigentum.

 

Dem Heimatverein wurde als Ursache genannt, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Störungen und Verängstigungen der dort im Nachbargebäude untergebrachten Tiere gekommen ist. Ebenso wie kleinere und größere Sachbeschädigungen und Verunreinigungen am Nachbargebäude des Schwanenwesens und auf dem dazugehörigen Gelände (zerstörte Fensterscheiben und Türen und Rolltore, Graffiti an Hauswänden, Müll und Unrat auf dem Grundstück, u.a.). Der Heimatverein wurde nun aufgefordert, die Container bis zum 30.04.2020 zu entfernen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Galt dieses Gelände als "Ausgleichsfläche für die Stadtbahn"?

 

Entsprechende (Vor-) Überlegungen sind erinnerlich – da es aber nie zu einem förmlichen Planfeststellungsverfahren zur Stadtbahn kam, wurden diese nicht weiter verfolgt.

 

  1. Wer hat wann entschieden, externe Schlösser am Eingangstor anzubringen und wurde der Heimatverein darüber informiert?

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Der Heimatverein ist über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt worden.

 

  1. Wenn es Vandalismus/Sachbeschädigung dort gab, wurde dieses bei der Polizei angezeigt?

 

Die in der Vorbemerkung der Anfrage dargestellte Sachlage ist zutreffend. Im Interesse einer De-Eskalation vor Ort wurden die genannten Vorgänge nicht zur Anzeige gebracht.

 

  1. Wann wurde der Heimatverein das erste Mal schriftlich aufgefordert das Gelände zu räumen?

 

Wann und in welcher Form der Heimatverein erstmalig aufgefordert wurde, kann der Aktenlage nicht sicher entnommen werden, der letzte diesbezügliche Mailverkehr mit einem Vorstandmitglied des Heimatvereins datiert aus März/April 2019.

 

  1. Sieht das Bezirksamt den Heimatverein als Verursacher der Sachbeschädigungen?
    Wenn ja, welche Beweise liegen vor?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

  1. Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, dass die Container weiter oben im Gelände einen neuen Standort finden?

 

Die Standortlösung für die Container ist seinerzeit einvernehmlich als zeitlich befristetes Provisorium mit dem Heimatverein realisiert worden und sollte mit dem Ausblick auf die Herstellung der Ausgleichsfläche enden.

Das so eröffnete Zeitfenster sollte dem Heimatverein helfen, eine dauerhafte Standortlösung herbeizuführen. 

 

Eine darüber hinausgehend dauerhafte Nutzung auf dieser Fläche war und ist für das Bezirksamt von vornherein in Hinblick auf die eigenen betrieblichen Nutzungsanforderungen und die mit der Containernutzung einhergehenden Beeinträchtigungen keine Option.

Sie könnte auch dem Interesse des Heimatvereins an einer dauerhaften Standortlösung nicht anforderungsgerecht begegnen. 

 

  1. Ist das Bezirksamt bei der Suche nach einem neuen Standort behilflich?

 

Das Bezirksamt kann bei der Suche nach einem neuen Standort im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für den neuen Zaun um das Gelände?

 

7.000 €

 

  1. Wer hat wann, die in den Raum gestellte Behauptung auf Vandalismus/Sachbeschädigung geäußert und gab es eine Anzeige bei der Polizei?

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

  1. Wann und in welchem Bezirklichen Gremium wurde über eine mögliche Ausgleichfläche für das Schwanenquartier und Quarantänestation berichtet?
    Wenn nein, warum nicht?

 

Der in der Fragestellung angenommene Ausgleichsflächenbedarf ist unzutreffend und es hat mithin keinen diesbezüglichen Anlass gegeben, eine Gremienbefassung herbeizuführen.

 

  1. Was plant das Bezirksamt in diesem Arial?

 

Der Bezirk steht noch in der Verpflichtung, nord-westlich des ‚ehemaligen Pferdestalls‘ eine dem Bebauungsplan Ohlsdorf 26 zugeordnete, ca. 0,65 ha große Ausgleichsfläche fertigzustellen.

 

  1. In welchem Nachbargebäude sind hier Tiere untergebracht?

 

Der „ehemalige Pferdestall“ wird seit ca. 10 Jahren temporär und anlassbezogen für die Unterbringung von Tieren genutzt.

 

  1. Um welche Tiere handelt es sich und seit wann sind diese auf dem Gelände und durch wen werden diese betreut?

 

Es handelt sich um Unterbringungsbedarfe von

 

Schwänen

       a) zu Quarantänezwecken vor Integration in den Bestand,

       b) rekonvaleszente Tiere, wenn räumliche Kapazitäten an der Dienststelle

 Erikastr. erschöpft sind sowie

       c) Schwanenküken, bei denen die Aufzucht unter besonders geschützten

Rahmenbedingungen fachlich bis zur Auswilderungsreife für notwendig erachtet wird.

 

Enten-/Gänseküken

       Gelege, die dem natürlichen Umfeld entnommen werden mussten, nach dem Ausbrüten im Brutkasten, ca. ab der 3. Lebenswoche bis zur Auswilderungsreife

 

 anderen Wildvögeln(Einzelfälle)

      a) zu Quarantänezwecken vor erneuter Wiederauswilderung

      b) rekonvaleszente Tiere, wenn räumliche Kapazitäten an der Dienststelle Erikastr. erschöpft sind

  • Die notwendige tierärztliche Versorgung wird durch einen bestellten praktizierenden Tierarzt und ggf. in Absprache mit der zuständigen Amtstierärztin gewährleistet. Pflege, Versorgung und tägliche Inaugenscheinnahme der Tiere erfolgt durch Mitarbeiter der Zentralstelle Schwanenwesen.

 

Michael Werner-Boelz        14.04.2020

Bezirksamtsleiter

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