22-1061

Bedeutung der Expertise des Inklusionsbeirats für die Arbeit der Bezirksversammlung Hamburg-Nord Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der gewählte Inklusionsbeirat Hamburg-Nord verfügt durch die Zusammensetzung ihrer Mitglieder:innen über eine besonders fachliche wie lebensweltliche Expertise, die in ihrer Form einzigartig ist: Die Mitglieder:innen des Gremiums sind selbst von den Themen der Inklusion und Barrierefreiheit unmittelbar betroffen und bringen somit eine Perspektive ein, dier eine bedarfsgerechte und nachhaltige Ausgestaltung inklusiver Maßnahmen unverzichtbar ist. Die Einbindung dieser Expertise stellt sicher, dass politische Entscheidungen im Sinne einer tatsächlichen Teilhabe aller Bürger:innen ihres Bezirks getroffen werden. Werden Empfehlungen des Beirats und somit von Inklusion betroffener Menschen nicht eingeholt, besteht die Gefahr, dass Maßnahmen an den realen Bedarfen vorbeigehen und strukturelle Barrieren im baulichen wie auch im sozialen Sinne fortbestehen oder gar neu entstehen. Eine nachhaltige Inklusionspolitik kann daher nur in enger Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat als fachlich beratendes Gremium gelingen.

Um den Prozess hinter der Zusammenarbeit zwischen der Bezirksversammlung und dem Inklusionsbeirat besser zu verstehen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.) In welcher Form findet derzeit ein Austausch zwischen dem Inklusionsbeirat Hamburg-Nord und der Bezirksversammlung statt bzw. werden Empfehlungen zur Umsetzung seitens des Inklusionsbeirats eingeholt, insbesondere im Hinblick auf bauliche und soziale Maßnahmen im Bezirk?

2.) Wie läuft die Informationsweitergabe bezüglich relevanter Vorhaben zum Inklusionsbeirat hin ab?

3.) Gibt es feste Verfahrenswege innerhalb der Bezirksversammlung, über die der Inklusionsbeirat in die Entscheidungs- bzw. Antragsprozesse eingebunden wird?

4.) Wie ist die Schnittstelle zwischen dem Inklusionsbeirat Hamburg-Nord und den zuständigen Stellen auf Senatsebene ausgestaltet, wenn es um überbezirkliche Entscheidungen mit Auswirkung auf den Bezirk Hamburg-Nord geht?

5.) In welcher Weise wird die Expertise des Inklusionsbeirats bei der Erarbeitung von Stellungnahmen oder Beteiligungsverfahren zu Vorhaben berücksichtigt, die sowohl bezirkliche als auch senatsseitige Zuständigkeiten betreffen?

6.) Gibt es dokumentierte Beispiele dafür, dass Empfehlungen des Inklusionsbeirats Eingang in bestehende Planungen gefunden haben?

7.) Welche Maßnahmen sind seitens der Bezirksversammlung geplant oder bereits ergriffen worden, um die Beteiligung des Inklusionsbeirats strukturell zu stärken und verbindlicher zu gestalten?

8.) Wie wird sichergestellt, dass die Empfehlungen und Bedarfe des Inklusionsbeirats bei der Planung und Umsetzung von bezirklichen Maßnahmen im Bereich Barrierefreiheit verbindlich einfließen? Gibt es Satzungen oder Geschäftsordnungen, in denen dies festgeschrieben ist?

9.) Wenn Nein - wie würde das Bezirksamt vorschlagen, Stellungnahmen des Inklusionsbeirats am sinnvollsten in bestehende Prozesse einzubeziehen?

Anhänge

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