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Bebelallee Sperrung des Fußweges vor dem iranischen Konsulat Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 22.01.2018 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines mündlichen Antrages der Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„Der Regionalausschuss bittet zu prüfen, wie die Situation für Radfahrer an dieser Stelle entschärft werden kann, da nicht absehbar ist, wenn die Sperrung des Fußweges aufgehoben wird, so dass Fußgänger auch weiterhin auf den Radfahrstreifen und Radfahrer auf  die Fahrbahn ausweichen.“

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Nach anfänglicher Beschwerdelage aus der Bevölkerung (November 2017) wurde die Absperrung vor dem iranischen Generalkonsulat fortwährend überprüft. Dies wurde auch erforderlich, weil es aufgrund von politischen Kundgebungen vor dem Konsulat zu Polizeieinsätzen mit starkem Kräfteaufgebot kam.

Im Zuge der Überprüfungen wurden:

  • Fehlerhaft aufgestellte Verkehrszeichen anordnungsgemäß positioniert
  • Absperrungen durch beleuchtete Sperrschranken optimiert
  • Für Einsatzfahrzeuge separate Parkflächen abgesperrt (Maßnahme konnte zwischenzeitlich neutralisiert werden)
  • Einsatzkräfte begleitend für die Radverkehrsproblematik sensibilisiert
  • Bei der Beschwerdebearbeitung darauf hingewiesen, dass Fußgänger ein noch größeres Schutzbedürfnis haben als Radfahrer und demzufolge auf dem Radschutzstreifen um die Absperrung herumgeführt werden
  • Ebenso wurde an die Beschwerdeführer appelliert, sich im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für alle rücksichtsvoll und partnerschaftlich zu verhalten.

 

Die Schutzsituation vor dem iranischen Generalkonsulat ist aktuell unabdingbar!

Es wäre unverhältnismäßig und nicht zumutbar (z.B. mobilitätseingeschränkte Passanten), Fußgänger auf der gegenüber liegenden Straßenseite an der Örtlichkeit vorbei zu führen, um dem Anspruch auf „ungehinderten Radverkehr“ gerecht werden zu können.

Das Polizeikommissariat 33 kann ein besonderes Risiko für Radfahrer in diesem Bereich nicht nachvollziehen, zumal vor Einrichtung des Radschutzstreifens der Radverkehr auf der Bebelallee auch im Mischverkehr (50 km/h) geführt wurde, ohne dass es zu einer signifikanten Unfallentwicklung kam; dies bei einem damals breiteren Fahrstreifenquerschnitt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine