Bebauungsplan-Winterhude 73 (City Nord-Überseering 12)
hier: Verlängerung der Veränderungssperre vom 24. Oktober 2017 ( HmbGVBl. Nr. 32, Seite 330) um ein Jahr.
Für die Flurstücke 1675 und 1676 (Vattenfall) wurde eine Veränderungssperre erlassen. Der Hauptausschuss hat am 26.09.2017 davon Kenntnis genommen, die Bezirksversammlung am 12.10.2017 den Erlass der Veränderungssperre beschlossen. Am 24.10.2017 wurde die Veränderungssperre im HmbGVBl veröffentlicht. Die Veränderungssperre läuft am 24. Oktober 2019 aus und soll um ein weiteres Jahr verlängert werden, da das Bebauungsplan-Verfahren Winterhude 73 noch nicht abgeschlossen worden ist.
Für die Flurstücke 1675 und 1676 (Überseering 12) liegen Bauabsichten vor. Das geplante Bauvorhaben würde per se eine erhebliche Beeinträchtigung und Störung des Denkmals Überseering 12 und des Denkmalensembles City Nord darstellen.
Kennzeichen des Denkmalensembles City Nord, dieser ‚Bürostadt im Grünen‘, ist eine aufgelockerte Bebauung aus großdimensionierten Verwaltungsbauten als Solitärbauten inmitten einer begrünten Anlage. Eine ergänzende Bebauung neben dem Vattenfall-Gebäude wäre deshalb eine Beeinträchtigung des gesamten Ensembles.
Das Grundstück, für das konkrete Verkaufsabsichten bestehen, befindet sich im Plangebiet des geltenden Bebauungsplans Winterhude 7
Mit Aufstellungsbeschluss N 5/17 vom 18. August 2017 (Amtlicher Anzeiger Seite 1455) wurde Bebauungsplanverfahrens Winterhude 73 eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24. 10 2017 geändert und das Plangebiet um Flurstück 1157 (Kapstadtring 7) erweitert.
Ziel des Bebauungsplans Winterhude 73 ist u. a. eine andere mit dem Denkmalschutz besser vereinbare Verteilung der Baumassen.
Eine Bebauung im Bereich der nordwestlichen Außenanlagen des Gebäudes würde in mehrfacher Hinsicht eine erhebliche Störung und Unverträglichkeit darstellen.
Ziel des geplanten Bebauungsplanverfahrens Winterhude 73 ist vorrangig die Sicherung der Bürofunktionen im Gebäudebestand auf den Flurstücken 1675 und 1676 (Überseering 12) und auf den Flurstücken 1656, 1660, 1661 und 1659 (Überseering 10 und 10 a) und eine Anpassung des Planrechts für Flurstück 1157 an den Bestand. Als Art der Nutzung wird ein gegliedertes Kerngebiet vorgesehen, welches neben Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässt.
Das geplante Bauvorhaben widerspricht diesem Planungsziel. Da das eingeleitete Bebauungsplanverfahren nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann, ist die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr zur Sicherung des Planungsziels erforderlich.
In der Anlage befindet sich die Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Winterhude 73 sowie die ausführliche Begründung.
Der StekA wird gebeten, die Verordnung über die Veränderungssperre Winterhude 73 zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zu empfehlen.