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Bebauungsplan Ohlsdorf 30 (Klein Borstel) - ausgewogen planen und die Ergebnisse der ÖPD einbeziehen! hier: gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE Fraktion, Fraktion DIE LINKE

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Am 22.11.2018 fand im Gemeindesaal der Maria-Magdalenen-Kirche in Klein Borstel die öffentliche Plandiskussion (ÖPD) des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Ohlsdorf 30 statt. Durch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll den Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit gegeben werden, zu den vorliegenden Planunterlagen Stellung zu nehmen und eigene Ansichten vorzutragen.

Zahlreiche Anwohner*innen aus der Nachbarschaft waren der Einladung zur ÖPD gefolgt im Gemeindesaal fanden rund 200 Menschen Platz und weitere Interessierte standen im Vorraum. Nach der Vorstellung der Planung durch Verwaltung und Architekten kam es zu zahlreichen Wortbeiträgen der Bürger*innen. Dabei wurde nachdrücklich vorgetragen, dass der Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg Nord Drs. 20-4855 nicht eingehalten werde, wenn die Planung wie im Funktionsplan und anderen Planunterlagen vorgestellt umgesetzt würde.

Der betreffende Beschluss der Bezirksversammlung räumt die Möglichkeit ein, in diesem Bebauungsplan bis zu 60% geförderten Wohnungsbau festzusetzen und fordert einen Anteil von mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau entsprechend dem im „Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau“ festgelegte Drittelmix.

Die Bezirksversammlung trägt die Verantwortung für die Bauleitplanung im Bezirk Hamburg-Nord.

Deren Stadtentwicklungsausschuss, dem die Bezirksversammlung ihre Aufgaben im Rahmen der Planaufstellung übertragen hat, ist sich der Historie der Aufstellung der Planung für den

 

Bebauungsplan Ohlsdorf 30 sehr bewusst und bezieht die vorgängigen Schritte in seine Erwägungen zum Bebauungsplanverfahren ein. Zu einer ausgewogenen Planung gehört ebenfalls, Beiträge der Bürger*innen im Rahmen der ÖPD in die Erwägungen angemessen einzubeziehen. Die in großer Zahl in der ÖPD vorgetragenen Anregungen der Anwohner*innen beinhalten zahlreiche plausible Argumente, etwa im Hinblick auf die künftigen Wohnstrukturen im Plangebiet und deren Einfügung in die Umgebung.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:

  1. Die Stadtplanungsabteilung des Bezirksamts Hamburg-Nord wird gebeten, die folgenden Prüfungen mit der Maßgabe vorzunehmen, die Beschlusslage der
    Drs. 20-4855 umzusetzen und über die Ergebnisse den Stadtentwicklungsausschuss zu unterrichten (vgl. auch Abb. in der Anlage):
    1. Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn im westlichen Baufeld auf der westlichen Seite statt der bisher angedachten Einfamilienhäuser Geschosswohnungsbau vorgesehen würde alternativ mit und ohne eine Aufstockung um ein Vollgeschoss?
    2. Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn die beiden Punktgebäude im westlichen und mittleren Baufeld, für die in der Anlage bislang Geschosswohnungsbau vorgesehen ist, um ein Vollgeschoss aufgestockt würden?
    3. Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn im mittleren Baufeld auf der östlichen Seite statt der bisher angedachten Einfamilienhäuser Geschosswohnungsbau vorgesehen würde alternativ mit und ohne eine Aufstockung um ein Vollgeschoss?

 

r die SPD-Fraktion: Thomas Domres, Dr. Jan Freitag

r die GRÜNE Fraktion: Michael Werner-Boelz, Carmen Wilckens

r die Fraktion DIE LINKE:  Herbert Schulz

 

Anhänge

 

Planskizze RENNER HAINKE WIRTH ZIRN ARCHITEKTEN mit Eintragungen durch die Antragstellenden