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Bebauungsplan Langenhorn 68 - wann wird er zum Abschluss kommen? (III) Kleine Anfrage Nr. 166/2017 von Herrn N. Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

An der Langenhorner Chaussee 666 wurde das Bauvorhaben Wichert Welt/Audi Terminal realisiert, um das Nahversorgungsangebot in Langenhorn (Ortsteil Ochsenzoll) nachhaltig zu stärken. Diese Entwicklung wird ausdrücklich begrüßt. Geltendes Planrecht war der B-Plan Langenhorn 4 mit den Festsetzungen und den noch sich im Entwurf befindlichen B-Plan Langenhorn 68. Der B-Plan Langenhorn 68 wurde bereits am 18.04.2000 mit einer Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) vorgestellt, aber das B-Plan Verfahren ist anscheinend bis zum heutigen Tage nicht zum Abschluss gekommen. Gemäß Artikel im Hamburger Abendblatt vom 13.02.2017 ("Bronx": Schandfleck am Ochsenzoll wird abgerissen), scheint es eine positive Entwicklung zu geben, um neue Wohnungen und Räume für Gewerbebetriebe in den Ladenzeilen der Hausnummern 672 bis 680 entstehen zu lassen und die Straßenecke gegenüber dem modernen Nachversorgungszentrum wiederzubeleben.

Erste Fragen konnten durch die Drucksachen-Nr.: 20-4159 und 20-4404 beantwortet werden. Weiterhin sind aber noch Fragen vorhanden, insbesondere in Bezug auf den Straßenausbau der Langenhorner Chaussee vom Fußgängerübergang Schmuggelstieg bis zur Landesgrenze und zwischen dem Stockflethweg und der Langenhorner Chaussee.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie lautet der aktuelle Stand des Bebauungsplans Langenhorn 68? Wird der Bebauungsplan Langenhorn 68 erneut ausgelegt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Derzeit wird die zweite Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68 vorbereitet. Dazu ist es notwendig, den Plan zu überarbeiten und  die seit der ersten Auslegung veralteten Gutachten auf einen aktuellen Stand zu bringen. Mit der erneuten Auslegung ist innerhalb der ersten beiden Quartale 2018 zu rechnen.

 

  1. Gibt es bereits eine Einigung mit dem Investor über den von den Nachrichten titulierten Bereich, der als "Bronx": Schandfleck am Ochsenzoll" bezeichnet wird? Wenn ja, wie lautet dieser? Wenn nein, warum nicht und was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um eine baldige Realisierung des Vorhabens zu erzielen? (bitte detailliert angeben)

Eine gültige Baugenehmigung liegt vor, ebenfalls eine Abbruchgenehmigung für die Bestandsgebäude. Weitere Einigungen sind nicht bekannt. Allerdings beabsichtigt der neue Investor das Bestandsgebäude so schnell wie möglich abzubrechen und mit dem Neubau zu beginnen.

 

  1. Gilt bei einem Investorenwechsel weiterhin die erteilte Baugenehmigung (Stand: 27.10.2016 und 02.11.2016) für einen Neubau? Wenn ja, wie lange?

 

Ja, die Baugenehmigung hat eine Geltungsdauer von drei Jahren und kann auf Antrag jeweils für ein Jahr verlängert werden.

 

  1. Welche Maßnahmen sind in den einzelnen Bauabschnitten, insbesondere für die Flurstücke 11347, 11346 in der aktuellen Planung?

 

r die beiden genannten Flurstücke liegt eine gültige Baugenehmigung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 7 Gewerbeeinheiten, 48 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen vor. Für das Bauvorhaben wurde Ende Oktober 2017 ein Änderungsantrag eingereicht über Grundrissänderungen in den Wohnungen und über Höhenanpassungen der Gewerbeeinheiten an den Verlauf der Langenhorner Chaussee. Der Änderungsantrag befindet sich in der Prüfung.

 

  1. Wie lautet der aktuelle Stand der Abstimmung zwischen Bezirksamt Hamburg-Nord und dem LSBG hinsichtlich der verkehrlichen Anbindungen einer geplanten Tiefgarage?

Es gibt keine Abstimmung zwischen LSBG und dem Bezirksamt Hamburg-Nord bezüglich einer Anbindung einer Tiefgarage, weil das nicht erforderlich ist.

16.11.2017

Tom Oelrichs

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