Bebauungsplan Langenhorn 22
hier: Weitere Maßnahmen zur Waldumwandlung aufgrund von Klimaeinflüssen
In der Sitzung des Regionalausschusses am 17. November 2014 wurden vom Fachbereich Stadtgrün die Maßnahmen vorgestellt, die entsprechend den Festlegungen des Bebauungsplans Langenhorn 22 zur Errichtung der öffentlichen Grünflächen auf dem Gelände des
ehemalgien AK Ochsenzoll notwendig sind.
Diese umfassten die Herstellung der Verkehrssicherheit, Anlage eines Rundweges und die Herstellung der Ausgleichsflächen.
Dabei war es vorgesehen, den Nadelwald im Nordwesten durch einen sukzessiven Umbau zu einem naturnahen Wald zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen wurden die Nadelholzbestände im Herbst 2015 mit Buchen unterpflanzt, um bereits frühzeitig eine 2. Baumschicht
aufzubauen. Die Buchen sollten sukzessive die Fichten ersetzen, sodass durchgängig vor Ort ein Waldcharakter erhalten bleibt.
Es zeigt sich aber, dass durch die Trockenheit der beiden letzten Jahre und den dadurch verstärkten Borkenkäferbefall die Fichten schneller entnommen werden müssen, als es bisher die Absicht des Fachbereiches Stadtgrün war. Der gesamte Fichtenbestand weist einen schütteren Kronenbestand auf. Zudem sind in diesem Sommer in den Beständen einzelne Fichtengruppen abgestorben, sodass bereits in der Fallsaison 2019/ 20 Eingriffe erforderlich sind, um die
Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten.
Um bereits vorhandenen Laubbäumen den Raum zur Entwicklung zu geben, ist zudem die
Entnahme von einzelnen, teilweise noch nicht geschädigten Fichten vorgesehen. Der Fachbereich Stadtgrün möchte hiermit einen zügigeren Umbau zu einem naturnahen Wald vorantreiben, da derzeit nicht absehbar ist, wieviel Zeit noch verbleibt, bis die Fichten vollständig
entnommen werden müssen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack