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Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17 (Oberaltenallee) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von 184 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sowie ergänzenden kleinteiligen Laden- oder Dienstleistungsnutzungen in der Erdgeschosszone Ecke Oberaltenallee/ Leo-Leistikow-Allee geschaffen werden. 

 

Die neuen Nutzungen sollen als Eingangstor des neuen Wohnquartiers Finkenau zwischen Oberaltenallee und Eilbekkanal entwickelt werden. Der geltende Bebauungsplan Uhlenhorst 13 setzt für das Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet und ein von Büronutzung geprägtes Kerngebiet fest. Vor dem Hintergrund der weiterhin stark anhaltenden Wohnungsnachfrage in Hamburg soll die Kerngebietsausweisung des bestehenden Bebauungsplans Uhlenhorst 13 in ein allgemeines Wohngebiet geändert werden, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens hat Anfang 2016 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb stattgefunden. Der Siegerentwurf sieht für das Plangebiet ein Gebäudeensemble vor, das zwischen dem gewerblich geprägten Hochhausensemble „Hamburger Meile“ und dem überwiegend wohnbaulich geprägten Neubauquartier Finkenau vermitteln soll. Ein zwölfgeschossiger Hochpunkt an der Ecke Oberaltenallee/ Leo-Leistikow-Allee soll die Eingangssituation zum genannten Neubauquartier städtebaulich betonen. 

 


 

Historie

03.11.2016StekA: Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses und Einleitung des Verfahrens 

 

28.11.2016Behördliche Grobabstimmung

 

26.01.2017Öffentliche Plandiskussion

 

02.02.2017Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im StekA (nicht öffentlich)

 

23.02.2017Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im StekA (öffentlich)

 

04.12.2017Arbeitskreis I

 

Das Bebauungsplanverfahren Uhlenhorst 17 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung einer Eingriffsregelung abgesehen. Gleichwohl werden alle betroffenen Umweltbelange in die Abwägung eingestellt.

 

Das Planverfahren wird durch den Aufstellungsbeschluss N 2/18 eingeleitet und umfasst den Geltungsbereich: Oberaltenallee über das Flurstück 6771, Nordostgrenze des Flurstücks 6773 (Leo-Leistikow-Allee) der Gemarkung Barmbek über Martha-Muchow-Weg - Südostgrenze des Flurstücks 6629 der Gemarkung Barmbek - über Martha-Muchow-Weg dwestgrenze des Flurstücks 6772, über die Flurstücke 6772 und 6571, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 6772, Südwestgrenze des Flurstücks 6771 der Gemarkung Barmbek.

 

Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

Allgemeines Wohngebiet

        Gebäudehöhen als Höchstmaß über Normalhöhennull (Höchster Punkt: 49,5 m im Bereich der zwölfgeschossigen Gebäude an der Ecke Oberaltenallee/ Leo-Leistikow-Allee).

        Grundflächenzahl (GRZ) 0,7

        Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen

        Geschlossene Bauweise

Begrünung

        Dachflächen- und Tiefgaragenbegrünung

rmimmissionen

        Festsetzungen für Maßnahmen des Lärmschutzes zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse

Ruhender Verkehr

        Ausweisung einer Tiefgarage zur Unterbringung der privaten Stellplätze

Straßenverkehrsflächen

        umgebenden Straßenverkehrsflächen gemäß ihrer heutigen Nutzung bestandsgemäß ausgewiesen

        Durchführungsverpflichtung notwendiger Erschließungsmnahmen sowie Kostenübernahme durch den Vorhabenträger im Durchführungsvertrag/Erschließungsvertrag

        Haupterschließung des allgemeinen Wohngebiets über die Tiefgaragenzu- und -ausfahrt an der Oberaltenallee

        An- bzw. Ablieferung der gewerblichen Nutzung an der Ecke Oberaltenallee/ Leo-Leistikow-Allee auf Privatgrund

Gutachten

Vor und während des Planverfahrens wurden folgende Gutachten erstellt:

        rmtechnische Untersuchung im Bezug auf Verkehrsgeräusche

        Luftschadstoffuntersuchung vom März 2017.

        Erschütterungsgutachten Im Hinblick auf die südlich des Plangebiets gelegene Hochbahnstrecke

        Bodenuntersuchung vom Oktober 2015 und ein geotechnischer Bericht vom Juli 2017

        Entwässerungskonzept vom August 2017 für das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser

        Baumbestandskartierung aus dem Jahr 2014 sowie eine Bewertung der Bäume aus dem Mai 2017.

        Artenschutzfachliche Untersuchung vom September 2017 für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse

        Verschattungsgutachten vom Mai 2017

 

Vertrag

Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

 

Weiteres Vorgehen

Die öffentliche Auslegung ist für März/April 2018 vorgesehen. 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Uhlenhorst 17 zur Kenntnis zu nehmen. 

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Bebauungsplan-Entwurf, Verordnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan