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Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 1 (Schenkendorfstraße) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Mit dem Bebauungsplan sollen im Rahmen der Innenentwicklung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebaubarkeit des in den Geltungsbereich einbezogenen Blockinnenbereiches geschaffen werden. Das Grundstück „Schenkendorfstraße 28a“ ist seit 2015 im bezirklichen Wohnungsbauprogramm als Baulücke verzeichnet. Der umgebende zu einem überwiegenden Teil denkmalgeschützte Gebäudebestand wird bestandsgemäß planungsrechtlich gesichert. Zu diesem Zweck wird gesamtheitlich ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Insgesamt wird das überholte Planrecht (Durchführungsplan D 288) sowohl angepasst, als auch dringend benötigter zusätzlicher Wohnraum in integrierter Siedlungslage geschaffen.

 

Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung einer Eingriffsregelung wird abgesehen. Gleichwohl werden alle betroffenen Umweltbelange in die Abwägung eingestellt.

 

Historie

30.03.2017 StekAVorstellung der Planung

21.09.2017StekAÖffentliche Plandiskussion

28.09.2017StekAAuswertung der ÖPD, nicht öffentlich

07.12.2018StekAAuswertung der ÖPD, öffentlich (Nr. 1)

- Vorstellung des Verschattungsgutachtens

11.01.2018 StekAAuswertung der ÖPD, öffentlich (Nr. 2)

- Vorstellung einer Nachuntersuchung zum Verschattungsgutachten

 

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss N1/17 vom 13. April 2017 (Amtl. Anz. S. 640) eingeleitet und umfasst den Geltungsbereich Schenkendorfstraße Winterhuder Weg d-Ostgrenze der Flurstücke 420, 263 und 265, Westgrenze des Flurstücks 265 der Gemarkung Uhlenhorst Hebbelstraße.

 

Es wurden folgende wesentliche Planinhalte festgelegt:

  • Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA)
  • Ausschluss von Ausnahmen im WA (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen)
  • Blockrandbebauung:
  • bestandsbezogene Baukörperausweisungen,
  • sechs Vollgeschosse,
  • Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 0,65
  • nachrichtliche Übernahme des vorhandenen Denkmalensembles
  • Blockinnenbereich:
  • Flächenausweisung für eine Neubaufläche,
  • vier Vollgeschosse
  • GRZ 0,4
  • Erhaltung von zwei prägenden Einzelbäumen
  • Stellplätze in Tiefgaragen
  • die umgebenden Straßenverkehrsflächen werden gemäß ihrer heutigen Nutzung bestandsgemäß ausgewiesen,

 

Gutachten

hrend des Planverfahrens wurden folgende Gutachten erstellt:

  • Artenschutzfachbeitrag
  • Luftschadstoffprognose
  • rmtechnische Untersuchung
  • Verschattungsgutachten
  • Verschattungsgutachten - Ergänzung

 

Änderungen bzw. Berichtigungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms sind nicht erforderlich.

 

Die öffentliche Auslegung ist für März/April 2018 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Uhlenhorst 1 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Planbild

Verordnung

Begründung