Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 1 (Schenkendorfstraße) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
Mit dem Bebauungsplan sollen im Rahmen der Innenentwicklung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebaubarkeit des in den Geltungsbereich einbezogenen Blockinnenbereiches geschaffen werden. Das Grundstück „Schenkendorfstraße 28a“ ist seit 2015 im bezirklichen Wohnungsbauprogramm als Baulücke verzeichnet. Der umgebende zu einem überwiegenden Teil denkmalgeschützte Gebäudebestand wird bestandsgemäß planungsrechtlich gesichert. Zu diesem Zweck wird gesamtheitlich ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Insgesamt wird das überholte Planrecht (Durchführungsplan D 288) sowohl angepasst, als auch dringend benötigter zusätzlicher Wohnraum in integrierter Siedlungslage geschaffen.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung einer Eingriffsregelung wird abgesehen. Gleichwohl werden alle betroffenen Umweltbelange in die Abwägung eingestellt.
Historie
30.03.2017 StekAVorstellung der Planung
21.09.2017StekAÖffentliche Plandiskussion
28.09.2017StekAAuswertung der ÖPD, nicht öffentlich
07.12.2018StekAAuswertung der ÖPD, öffentlich (Nr. 1)
- Vorstellung des Verschattungsgutachtens
11.01.2018 StekAAuswertung der ÖPD, öffentlich (Nr. 2)
- Vorstellung einer Nachuntersuchung zum Verschattungsgutachten
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss N1/17 vom 13. April 2017 (Amtl. Anz. S. 640) eingeleitet und umfasst den Geltungsbereich Schenkendorfstraße – Winterhuder Weg – Süd-Ostgrenze der Flurstücke 420, 263 und 265, Westgrenze des Flurstücks 265 der Gemarkung Uhlenhorst – Hebbelstraße.
Es wurden folgende wesentliche Planinhalte festgelegt:
Gutachten
Während des Planverfahrens wurden folgende Gutachten erstellt:
Änderungen bzw. Berichtigungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms sind nicht erforderlich.
Die öffentliche Auslegung ist für März/April 2018 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Uhlenhorst 1 zur Kenntnis zu nehmen.
Harald Rösler
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