Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 1 (Schenkendorfstraße) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung (18:00 - 18:30 Uhr)
• Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 03. April bis 04. Mai 2018
• Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung
Verfahrensablauf
13.04.2017 Aufstellungsbeschluss N1/17
24.04.2017 Grobabstimmung
21.09.2017 Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
28.09.2017 Auswertung ÖPD, nicht-öffentlich
07.12.2017 Auswertung ÖPD, öffentlich
11.01.2018 Auswertung ÖPD, öffentlich
26.02.2018 Arbeitskreis I
22.02.2018 StekA – Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
19.03.2018 Auslegungsbeschluss
03.04.–04.05.18 Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf Uhlenhorst 1 haben 30 Bürgerinnen und Bürger Stellung genommen. Eine Eingabe wurde nicht fristgerecht abgegeben, aber berücksichtigt. Acht Stellungnahmen waren negativ, 22 befürworten die Ziele des Bebauungsplanes. Alle Eingaben wurden sachgerecht abgewogen und führten zu keiner Änderung der Planunterlagen.
Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vom 02.03.2018 an die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zwei Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Redaktionelle Änderungen wurden in die Auslegefassung übernommen.
Einer Eingabe der BWVI zur Erweiterung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche im Bereich der privaten, denkmalgeschützten Gebäude entlang des Winterhuder Weges wurde im Rahmen einer sachgerechten Abwägung nicht gefolgt.
Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit dem Arbeitsvermerk, verschickt am 22.05.2018, über die vorgebrachten Anregungen / Stellungnahmen informiert. Dementsprechend wurde auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet.
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Abwägung:
Es wird vorgeschlagen, die Festsetzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs Uhlenhorst 1aufgrund der vorgebrachten Anregungen nicht zu ändern.
Weitere Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Uhlenhorst 1 zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplanentwurfs Uhlenhorst 1 zu empfehlen.
Harald Rösler
Abwägungstabelle, Bebauungsplanentwurf, Verordnung, Begründung
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