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Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 30 (Erna-Stahl-Ring) hier: Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorwege des Bebauungsplanverfahrens

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Das ca. 1,8 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ohlsdorf. Derzeit wird die Fläche des früheren Anzuchtgartens für den Ohlsdorfer Friedhof vollständig als Flüchtlingsunterkunft mit 452 Plätzen in der Folgeunterbringung genutzt. Diese Nutzung soll gemäß des Bürgervertrages Klein Borstel bis zum 28.02.2022 aufgegeben werden, um dann spätestens bis zum 30.06.2022 mit der Realisierung eines Wohnungsbauprojekts zu beginnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für diese städtebauliche Entwicklung sollen mit dem Bebauungsplanverfahren Ohlsdorf 30 die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Bezirksamt Hamburg-Nord beabsichtigt nun mit der Initiierung einer angemessenen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Durchführung eines kooperativen Workshopverfahrens die ersten planerischen Schritte für eine städtebauliche Entwicklung einzuleiten.

 

Vorgesehener Planungsprozess

Zur Schaffung von neuem Baurecht sind mehrere Planungsschritte erforderlich. Nachfolgende Übersicht verdeutlicht den zeitlichen Rahmen, der die Vereinbarungen des Bürgervertrages Klein Borstel konkretisiert.

 

B-Planverfahren Ohlsdorf 30

Termine voraussichtlich und unverbindlich

Bürgerbeteiligung

Juli bis Dezember 2017

Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb, anschließend Erarbeitung Funktionsplan

Januar bis März 2018

Arbeitskreis / Grobabstimmung - frühzeitige Beteiligung der Behörden

Januar 2018

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / Öffentliche Plandiskussion

April 2018

Arbeitskreis I - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

September 2018

Öffentliche Auslegung

Januar 2019

Bauträgervertrag mit festgeschr. Baubeginn (Zuständigkeit LIG)

Juni 2019

Vorweggenehmigungsreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB

Juli 2019

Konzeptausschreibung für Vergabe der Baufelder

Juli 2019

Feststellung  

Oktober 2019

 

Bürgerbeteiligung und kooperatives Workshopverfahren

Noch vor Beginn jedweder Planungen sollen im Rahmen der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit mögliche Planungsbedarfe, wichtige Informationen sowie Entwicklungsideen und Meinungen abgefragt werden. Relevante Planungsparameter sollen vorab erkannt und in den Planungsprozess eingespeist werden. Das Beteiligungsverfahren war ausgeschrieben worden und wird vom  Büro urbanista durchgeführt.

 

Folgendes Beteiligungskonzept ist derzeit angedacht

  • In einem ersten Schritt wird Ende Juni im Beirat Klein Borstel eine Vorstellung über die beginnende Einbindung der lokalen Akteure erfolgen. Ziel ist eine Vorabinformation sowie die Aufnahme grundsätzlicher Hinweise und weiterer maßgeblicher Ansprechpartner. Es  sollen die Meinungen und Ideen vor Ort frühzeitig abgefragt werden.
  • Unmittelbar nach der Vorstellung im Beirat Klein Borstel wird urbanista in einer ersten Phase aufsuchend in Klein Borstel unterwegs sein, um auch den Menschen die Chance zur Äußerung zu geben, die sich in größeren Veranstaltungen womöglich nicht melden oder diese Veranstaltungen ggf. nicht aufsuchen würden. (Gespräche „am Gartenzaun“, auf der Straße, nach Vereinbarung aber auch feste Vor-Ort-Termine)
  • Parallel dazu und den ganzen Sommer über wird es auch eine Online-Beteiligung geben, die derzeit in Zusammenarbeit mit der Stadtwerkstatt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen konzipiert wird.
  • Im September wird es eine öffentliche Planungswerkstatt geben, bei der auch bereits die Büros im Rahmen des kooperativen Workshopverfahrens beteiligt sein werden. Die Planungswerkstatt soll eine Verknüpfung zwischen der Bürgerbeteiligung und dem kooperativen Workshopverfahren sicherstellen. Den planenden Büros werden auch die Ergebnisse der vorlaufenden aufsuchenden Beteiligung sowie der Onlinebeteiligung zur Kenntnis gegeben.
  • Der gesamte Prozess der Öffentlichkeitsarbeit wird dokumentiert.

 

 

 

Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 30

Parallel zur Bürgerbeteiligung und zum kooperativen Workshopverfahren soll das erforderliche Bebauungsplanverfahren begonnen werden. Der Bebauungsplan-Entwurf wird im Wesentlichen auf Basis der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und des kooperativen Workshopverfahrens erstellt.

Derzeit wird die Ausschreibung der Verfahrensbetreuung für das kooperative Workshopverfahren vorbereitet.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine