21-1118

Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 30
Auswertung der öffentlichen Auslegung vom 20.11.- 20.12.2019
Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 28.05.2020 Hauptausschuss Ö 5.4

Sachverhalt

Historie

28.09.2017 StekA rgerbeteiligung und kooperatives Werkstattverfahren Beschluss: mind. 30 % geförderter Wohnungsbau. BV behält sich vor, diesen Anteil auf 60 % zu erhöhen.

20.02.2018 Preisgericht (Abschlusspräsentation und 2. Preisgerichtssitzung  - Große Horst)

05.04.2018 StekA -  Vorstellung der Ergebnisse - Aufstellungsinformation

23.04.2018 Grobabstimmung

25.10.2018 StekA  - Zustimmung für öffentliche Plandiskussion (ÖPD)

22.11.2018 Öffentliche Plandiskussion PD)

06.12.2018 StekA - Auswertung ÖPD -  öffentlich -  (Prüfauftrag erteilt)

21.02.2019 StekA - (Präsentation der Ergebnisse zum Prüfauftrag)

28.03.2019 StekA - Prüfauftrag: Entscheidung, dass auf Grundlage der am 21.02.2019 vorgestellten Prüfergebnisse (Funktionsplan mit 97 Wohneinheiten) die Planungen der Verwaltung fortgesetzt werden können.

07.05.2019 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)

22.07.2019 Arbeitskreis I

26.09.2019 StekA  Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

 

      Kenntnisnahmeverschickung vor öffentlicher Auslegung vom 16. September 2019

      Öffentliche Auslegung vom 20. November bis zum 20. Dezember 2019

 

Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 16.09.2019 an die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind vier Stellungnahmen eingegangen.

 

Eine Stellungnahme betraf eine Ergänzung der Niederschrift zum Arbeitskreis I und drei Stellungnahmen führten zu redaktionellen Anpassungen. Im Planbild wurde die als nachrichtliche Übernahme blau dargestellte Wasserfläche „Graben“ geändert in „Fläche mit wasserrechtlichen Regelungen“. In der Begründung wurde unter Punkt 5.5 der Satz „Das aus dem südlichen Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist gedrosselt mit maximal 10 l/s über das vorhandene Mischwassersiel Große Horst einzuleiten“ geändert in „Das aus dem südlichen Plangebiet anfallende Niederschlagswasser kann gedrosselt mit maximal 10 l/s in das vorhandene Mischwassersiel Große Horst eingeleitet werden.“ In der Verordnung (§ 2 Nummer 16) und in der Begründung wurde „mit derselben Art unter Berücksichtigung des Zuwachses ergänzt. Ergänzt wurde in der Begründung unter Punkt 5.6.1. Baumschutz im Satz „Da sie als Ersatz gepflanzt wurden sind sie bei der Umsetzung des Bauvorhabens wo möglich zu erhalten oder entsprechend gleichwertig unter Berücksichtigung des Zuwachses zu ersetzen.

 

Die redaktionellen Anpassungen wurden bereits in die Auslegefassung eingearbeitet.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind zum Bebauungsplanentwurf

48 Stellungnahmen eingegangen, 46 davon fristgerecht.

Alle Stellungnahmen wurden berücksichtigt.

 

Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).

 

Abwägung:

Es wird vorgeschlagen die Festsetzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Entwurfs aufgrund der vorgebrachten Anregungen der Bürger nicht zu ändern.

 

mtliche Träger öffentlicher Belange und betroffene Dienststellen wurden mit der Abwägungstabelle, verschickt am 24.04.2020, über die vorgebrachten Anregungen / Stellungnahmen informiert. Um die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sicherzustellen, wurde abweichend von der üblichen Verfahrensgepflogenheit auf die Durchführung des Arbeitskreises II verzichtet. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffene Dienststellen wurden darüber informiert und konnten Diskussionsbedarf bis zum 11.04.2020 mitteilen.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen hat ergeben, dass die ausgelegte Planfassung nicht geändert und entsprechend der öffentlichen Auslegung zur Feststellung gebracht werden soll.

 

Damit ist die mit den Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Bürgern durchgeführte Abstimmung und Abgung des Bebauungsplan-Entwurfes abgeschlossen.

 

Weitere Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.

 

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