Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 30 (Anzuchtgarten)
hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
Letzte Beratung: 26.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.2
Mit dem Bebauungsplan Ohlsdorf 30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen, eine Kita, eine öffentliche Parkanlage / Wanderweg und die Sicherung der vorhandenen Ausgleichsfläche geschaffen werden.
Historie
28.09.2017 StekA – Bürgerbeteiligung und kooperatives Werkstattverfahren – Beschluss: mind. 30 % geförderter Wohnungsbau. BV behält sich vor, diesen Anteil auf 60 % zu erhöhen.
20.02.2018 Preisgericht (Abschlusspräsentation und 2. Preisgerichtssitzung - Große Horst)
05.04.2018 StekA - Vorstellung der Ergebnisse - Aufstellungsinformation
23.04.2018 Grobabstimmung
25.10.2018 StekA - Zustimmung für öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
22.11.2018 Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
06.12.2018 StekA - Auswertung ÖPD - öffentlich - (Prüfauftrag erteilt)
21.02.2019 StekA - (Präsentation der Ergebnisse zum Prüfauftrag)
28.03.2019 StekA – Prüfauftrag: Entscheidung, dass auf Grundlage der am 21.02.2019 vorgestellten Prüfergebnisse (Funktionsplan mit 97 Wohneinheiten) die Planungen der Verwaltung fortgesetzt werden können.
07.05.2019 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)
22.07.2019 Arbeitskreis I
Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich:
Nord- und Westgrenzen des Flurstücks 1856 (Erna-Stahl-Ring), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten) der Gemarkung Ohlsdorf - Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große Horst), über das Flurstück 65, Südgrenze des Flurstücks 65 der Gemarkung Klein Borstel - Südgrenzen der Flurstücke 1860 und 3747, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1855, über die Flurstücke 1855 und 1852, Nord- und Westgrenze des Flurstücks1852, über das Flurstück 1856 der Gemarkung Ohlsdorf.
Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Den Rahmen für den Bebauungsplan Ohlsdorf 30 bildet der „Bürgervertrag Klein Borstel“,
der 2016 als Bestandteil eines Konsens‘ mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ für die Bürgerinitiative „Lebenswertes Klein Borstel e.V.“ geschlossen wurde. Der Bürgervertrag dient zwar in erster Linie der Regelung zur Unterbringung geflüchteter Personen, enthält aber auch Aussagen zur Nachnutzung des Grundstückes auf dem sich die öffentlich-rechtliche Unterbringung für Geflüchtete befindet.
Die städtebauliche Zielsetzung für das Plangebiet orientiert sich an den Planzielen und Festsetzungen des Bebauungsplans Ohlsdorf 12. Der überarbeitete Funktionsplan des Wettbewerbsgewinners stellt die Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 30 dar.
Das Bebauungsplanverfahren Ohlsdorf 30 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Nach der Feststellung des Bebauungsplans wird das Landschaftsprogramm berichtigt.
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Über die gesamte Fläche des allgemeinen Wohngebiets gerechnet entspräche dies einer gesamt GRZ von 0,33 und einer gesamt GFZ von 0,73.
Gutachten
Vor und während des Planverfahrens wurden folgende Gutachten erstellt:
Die öffentliche Auslegung ist für das 4. Quartal 2019 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 30 (Am Anzuchtgarten) zur Kenntnis zu nehmen.
Ralf Staack
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