Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 29 (Am Anzuchtgarten) Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.02.2017 mit o.g. Thematik befasst und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Hauptausschuss stimmt der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfes Ohlsdorf 29 zu.“
Historie
05.11.2015 StekA
12.11.2015 BV – Zustimmung zur Durchführung des B-Planverfahrens OH29
23.11.2015 Grobabstimmung
31.03.2016 StekA – Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
05.04.2016 HA - Kenntnisnahme öffentl. Auslegung durch den StekA
20.06. bis 20.07.2016 Öffentliche Auslegung
(12.07.2016 Bürgervertrag Klein Borstel)
Es wurde vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 29 eine frühzeitige Rechtsprüfung durchgeführt und am 12.04.2016 beendet. Daraus ergab sich, dass das Verkehrsgutachten überarbeitet/ergänzt werden musste (zu Ausführungen inwieweit Bewohner einer Wohnunterkunft in der Regel über PKW verfügen bzw. verfügen werden, Stellplätze benötigen, über die zu erwartende KFZ-Verkehrserzeugung durch die Bewohner und deren Besucher). Es erfolgte eine Ergänzung in § 2 Nummer 1 der Verordnung: "…einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Infrastruktureinrichtungen wie eine Kindertagesstätte…".
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 27.04.2016 sind mehrere Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.
Alle Ergänzungen und Änderungen, überwiegend redaktioneller Art, aus der frühzeitigen Rechtsprüfung und der Kenntnisnahmeverschickung wurden bereits in die Auslegefassung eingearbeitet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind zum Bebauungsplanentwurf
126 Stellungnahmen eingegangen, 108 davon fristgerecht.
Alle Stellungnahmen wurden berücksichtigt.
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Abwägung:
Es wird vorgeschlagen die Festsetzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Entwurfs aufgrund der vorgebrachten Anregungen der Bürger nicht zu ändern.
Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit dem Arbeitsvermerk, verschickt am 05.01.2017, über die vorgebrachten Anregungen / Stellungnahmen informiert. Der Arbeitskreis II am 23.01.2017 hat ergeben, dass die ausgelegte Planfassung nicht geändert und entsprechend der öffentlichen Auslegung zur Feststellung gebracht werden soll.
Damit ist die mit den Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Bürgern durchgeführte Abstimmung und Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfes abgeschlossen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Abwägungspapier, Plan, Verordnung, Begründung
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