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Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 24 Änderung (Wellingsbütteler Landstraße) hier: Zustimmung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Grund der Verfahrenseinleitung

Das Bebauungsplanverfahren Ohlsdorf 24-Änderung wurde mit der Zielsetzung eingeleitet, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen um insbesondere die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zu unterbinden, damit die als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche für das produzierende Gewerbe beziehungsweise für gewerbegebietstypische Nutzungen verfügbar bleibt und die in der Umgebung liegenden Zentren in ihrem Bestand und in ihrer Entwicklung gesichert werden.

Zusammen mit dem o.g. Bebauungsplan wurden parallel 12 weitere Änderungsverfahren durchgeführt. Diese Bebauungsplanänderungsverfahren sind mittlerweile abgeschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Ohlsdorf 24 wird von der Fuhlsbüttler Straße, der Wellingsbütteler Landstraße und der Ostgrenze der Flurstücke 720 der Gemarkung Klein Borstel und 209 der Gemarkung Ohlsdorf (Bahnanlagen) begrenzt.

Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke 964 und 190 der Gemarkung Klein Borstel sowie das Flurstück 802 der Gemarkung Ohlsdorf.

 

Das Gebiet der Änderung war zum Zeitpunkt der Kartierung im März 2010 vollständig bebaut. In dem Gewerbegebiet befinden sich ein zurzeit leer stehendes Autohaus mit Fahrzeug- und Werkstatthalle sowie ein Bestattungsinstitut. Es haben sich bisher keine weiteren Einzelhandelsnutzungen angesiedelt.


 

Daten des Verfahrens

25. 01.2011 Aufstellungsbeschluss N1/11 (Amtl. Anzeiger Seite 200)

18.04.2011 Grobabstimmung

23.04.2012Arbeitskreis I

13.10.-20.11.2014Öffentliche Auslegung

05.02..2015Stadtentwicklungsausschuss

24.02.2015Hauptausschuss

19.03.2015Bezirksversammlung

18.09.2017Verschickung Einstellung des Verfahrens an die TÖB

 

Veränderungssperre vom 01.03.2012, in Kraft getreten am 13. März 2012

Verlängerung Veränderungssperre vom 4. März 2014 gültig bis 4. März 2015

 

Das Bebauungsplanverfahren wurde bis einschließlich der öffentlichen Auslegung (13.10.-20.11.2014) durchgeführt. Da keine Einwendungen eingegangen sind, wurde mit Schreiben an die Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 17.12.2014 auf einen Arbeitskreis II verzichtet.

 

 

                                                                                   Übersichtskarte Änderungsgebiet

Bebauungsplan Ohlsdorf 24 vom 16. April 1997


 

Grund der Verfahrenseinstellung

Ein Vorbescheidsantrag (Neubau einer mehrgeschossigen Verkaufsstätte mit Büronutzung) vom 23.12.2011 wurde durch Erlass einer Veränderungssperre vom 01.03.2012 zurückgestellt. Die Veränderungssperre wurde am 4. März 2014 um ein Jahr verlängert. Um den Vorbescheid endgültig ablehnen zu können, hätte der Bebauungsplan Ohlsdorf 24-Änderung bis zum 4. März 2015 festgestellt werden müssen.

Dieser Termin konnte wegen der Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 und dadurch nicht stattgefundener Ausschusssitzungen nicht eingehalten werden. Die Bezirksversammlung hat der Feststellung des Plans erst am 19.03.2015 zustimmen können. Der o.g. Vorbescheid wurde am 15. Juni 2015 erteilt und mittlerweile bis zum 15.06.2018 verlängert.

 

Eine Änderung des Bebauungsplans kommt daher nicht mehr in Betracht, die Festsetzung eines Ausschlusses von Einzelhandelsnutzungen wäre nach Auffassung des bezirklichen Rechtsamts abwägungsfehlerhaft und würde der Eigentumsgarantie gemäß Art 14 Abs. 1 Grundgesetz widersprechen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Ohlsdorf 24 Änderung gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine