Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 68 (Zentrum Ochsenzoll) Kenntnisnahme der erneuten öffentlichen Auslegung
Verfahrensstand Bebauungsplan Langenhorn 68
Mit dem Bebauungsplan Langenhorn 68 soll der Bereich um den U-Bahnhof Ochsenzoll neu strukturiert und das aufgegebene Gelände der Deutschen Bahn neu geordnet bzw. in den Bestand integriert werden.
Die städtebaulichen Bedingungen für eine Neustrukturierung des Bereichs wurden zwischen 1997 und 1998 über ein konkurrierendes Gutachterverfahren entwickelt. Zur Aktivierung des Zentrums um den U-Bahnhof Ochsenzoll mit einer P+R-Anlage wurde ein Nutzungskonzept für die Flächen der Bahn erarbeitet. Im Dezember 1999 ist durch Senatsbeschluss im Verfügungswege ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden.
Das städtebauliche Konzept wurde mehrfach modifiziert, nachdem der KFZ-Handel Flächen der DB und Grundstücke an der Langenhorner Chaussee erwarb. Als zentrale Nutzung soll der KFZ-Handel zusammen mit Einzelhandel und der P+R-Anlage über den Bebauungsplan abgesichert werden.
Zu diesem Entwurf fand am 18. April 2000 eine ÖPD statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 14.01.2013 – 15.02.2013 durchgeführt.
Aufgrund der prognostizierten Überschreitung der TA-Lärm-Nachtwerte wurde Anfang 2015 auf die P+R-Anlage verzichtet. Im Rahmen der Auslegung wurde die Verkehrsführung und der Ausbau der Straße Querpfad thematisiert. Des Weiteren wurde die Überplanung der Langenhorner Chaussee und deren zukünftige Ausbaugrenzen thematisiert, die als neue Straßenbegrenzungslinien im Bebauungsplan festgesetzt werden sollen.
Die erforderlichen Abstimmungen zur nunmehr aufgegebenen P+R-Anlage, zum Bauvorhaben des Autohauses, zu den Verkehrsflächen (Querpfad, Langenhorner Chaussee, Am Ochsenzoll) und zum Denkmalschutz (Tankstelle Langenhorner Chaussee 684) führten zur zeitlichen Ausdehnung des Planverfahrens.
Am 27.02.2017 fand der Arbeitskreis II statt. Im Ergebnis sollte zur Klärung der Erschließungsfunktion des Querpfads ein Verkehrsgutachten erstellt werden sowie zum Thema Immissionen eine Aktualisierung der Gutachten erfolgen. Zwischenzeitlich wurde zur Lösung des Konflikts der Querpfad aus dem Geltungsbereich herausgetrennt.
Im Juni 2017 wurde schließlich die denkmalrechtliche Genehmigung für den Abbruch der Tankstelle südliche des U-Bahnhofs Ochsenzoll erteilt und dadurch eine zukünftige Bebauung des Bereichs möglich. Aktuell ist für diesen Bereich die Ausweisung eines Kerngebiets (MK) mit VI- bzw. IV- Vollgeschossen entlang der Langenhorner Chaussee und III- Vollgeschossen zur Fibiger Straße geplant.
Durch die Überarbeitung des Planentwurfs und da im Auslegungsbeschluss zur ersten Auslegung kein formal richtiger Hinweis auf die umweltrelevanten Gutachten und Stellungnahmen erfolgt ist, wird eine erneute Auslegung des B-Plans erforderlich, die für das vierte Quartal 2018 vorgesehen ist .
Inhalte erneute öffentliche Auslegung 4. Quartal 2018
•Verzicht auf P+R-Anlage
•Auslegungsbeschluss erhält notwendige Hinweise auf umweltrelevante Gutachten/Stellungnahmen
•Querpfad aus dem Geltungsbereich herausgetrennt (03.05.2017)
•Entfall der nachrichtlichen Übernahme für den Denkmalschutz der ehemaligen Tankstelle
•Überplanung Ecke Langenhorner Chaussee/Fibiger Straße:
Ausweisung MK; Entlang Langenhorner Chaussee VI- bzw. IV-Vollgeschosse,
zur Fibiger Straße III- Vollgeschosse
•Veränderte Umgrenzung der Maßnahmenfläche nördlich der U-Bahntrasse
•Überarbeitete Gutachten:
oLandschaftsplanerischer Fachbeitrag
oLuftschadstoff- und schalltechnische Untersuchung
oErschütterungsgutachten wird für erforderlich gehalten, Problematik wird über Festsetzung gelöst, wonach der Bauherr das Einhalten der Richtwerte nachweisen muss
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Allgemeines Wohngebiet
I – III Geschosse
Mischgebiet
III – IV Geschosse, teilweise zwingende Festsetzung
Kerngebiet
II – VI Geschosse
Festsetzung von Gebäude- und Traufhöhen für Ochsenzoll Zentrum
Gewerbegebiet
II – Geschosse
Festsetzung Gebäude- und Traufhöhen
Grünflächen
Festsetzung einer privaten Grünfläche sowie einer öffentlichen Parkanlage auf ehemaliger Bahnfläche mit flächiger Biotopausweisung und Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft; hier besonders zum Schutz von Trockenrasenstandorten
Erhaltungsgebot
Erhaltungsgebote für Bäume
Begrünung
Anpflanzgebote für Bäume, Sträucher im WA
Dachflächen- und Tiefgaragenbegrünung
Straßenverkehrsflächen und Gehrechte
Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen mit geringfügigen Erweiterungsflächen zu Herstellung eines regelgerechten Ausbaus
Gehrecht: Festsetzung von Gehrechten auf der privaten Grünfläche
Ruhender Verkehr
Festsetzung einer Tiefgarage im MK
Nachrichtliche Übernahme Denkmalschutz
Eisenbahnbrücke über die Straße Foßberger Moor
Untersuchungen und Gutachten
•lärmtechnische Untersuchungen (1999, 2005, 2007, 2011 und 2017),
•Entwässerungskonzept 13.12.2000,
Nachklärung 22.02.05; 07.03.05; 14.03.05,
•Bodengutachten (2001, 2011)
•Verkehrsuntersuchungen (2005, 2010)
•landschaftsplanerischer Fachbeitrag (2005, 2018)
•eine Kartierung und Analyse der geschützten Biotope 2005 und
•ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Freiflächen des ehemaligen Bahngeländes 2011
•Gutachten zur artenschutzfachlichen Prüfung vom 03.08.2015
•Luftschadstoffuntersuchung 29.11.2017
•Gutachterliche Stellungnahme zu Erschütterungen und sekundärem Luftschall 2018
Nummer des Aufstellungsbeschlusses
N5/99 vom 27. Dezember 1999
Verfahren
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
17.09.1998Einleitungsbeschluss
19.07.1999Grobabstimmung
27.12.1999 Aufstellungsbeschluss
18.04.2000Öffentliche Plandiskussion
12.10.2012Beteiligung Träger öffentlicher Belange
26.03.2012Arbeitskreis I
14.01. – 15.02.2013 Öffentliche Auslegung
27.02.2017 Arbeitskreis II
Die öffentliche Auslegung ist für Oktober/November 2018 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68 zur Kenntnis zu nehmen.
Tom Oehlrichs
Plan, Verordnung und Begründung
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