20-5423

Bebauungsplan-Entwurf Hohenfelde 10 (Alster-Gate) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Auf dem nach erfolgtem Umzug der vorangegangenen Schuleinrichtungen brach gefallenen Grundstück zwischen Lübecker Straße, Wallstraße und Steihauerdamm soll ein Gebäudeensemble, bestehend aus einem Autohaus im nördlichen Grundstücksbereich sowie einem Bürogebäude im südlichen Grundstücksbereich geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird ein Kerngebiet ausgewiesen.

 

Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf sind ein im Jahr 2012 durchgeführter städtebaulicher Wettbewerb, dem ein Ende 2014 veranstaltetes Workshopverfahren folgte.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde im Rahmen des Verfahrens zwischenzeitlich auf die südliche Teilfläche des Bürokomplexes verkleinert, da das auf der nördlichen Teilfläche geplante Autohaus auf Grundlage von § 34 BauGB genehmigt werden konnte und bereits in Bau ist. Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Hohenfelde 10 umfasst somit nur noch den südlichen Bereich des ehemaligen Schulgrundstücks und beinhaltet die Flurstücke 1591, 1590 sowie die das Flurstück flankierenden Abschnitte der Hauptverkehrsstraßen Steinhauerdamm und Wallstraße.

 

Historie

24.05.2012Vorstellung der Planung im StekA

 

25.06.2012Behördliche Grobabstimmung

 

29.01.2015Öffentliche Plandiskussion

 

05.02.2015Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im StekA (nicht öffentlich)

 

26.02.2015Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im StekA (öffentlich)

 

27.07.2015  Arbeitskreis I

 

Das Bebauungsplanverfahren Hohenfelde 10 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung einer Eingriffsregelung abgesehen. Gleichwohl werden alle betroffenen Umweltbelange in die Abwägung eingestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss N 2/15 vom 29.05.2015 wird durch den  Aufstellungsbeschluss N 3/18 geändert und umfasst nun den verkleinerten Geltungsbereich: Steinhauerdamm – Wallstraße – über das Flurstück 1592, Nordwestgrenze des Flurstücks 1591, über das Flurstück 1589 der Gemarkung Hohenfelde.

 

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

Kerngebiet

  • Kerngebiet (MK) mit Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Wohnungen
  • baukörperbezogene Ausweisung der überbaubaren Flächen zur Sicherung des aus einem Workshopverfahren hervorgegangenem hochbaulichen Entwurfs,
  • Festsetzung von 12 Vollgeschossen sowie einer Gebäudehöhe von 65 m Über Normalhöhennull (NHN) als Höchstmaß
  • Grundflächenzahl (GRZ) 1,0

Anpflanzgebot

  • Festsetzung von Einzelbäumen und Hecken
  • Festsetzung von Dachbegrünung

Straßenverkehrsflächen

  • Verbreiterung der Wallstraße in einer Breite von ca. 1,8 m bis 2,5 m (neu gebildetes Straßenflurstück 1592)
  • Vergrößerung des Steinhauerdamms um ca. 59 m2 (neu gebildetes Straßenflurstück 1589)
  • Verkleinerung der Straßenverkehrsfläche im Kreuzungsbereich Steinhauerdamm / Wallstraße zu Gunsten von Kerngebietsflächen um ca. 60 m2
  • Ausschluss von Gehwegüberfahrten im Kreuzungsbereich Wallstraße / Steinhauerdamm Gehwegüberfahrten

 

Gutachten

Folgende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen wurden zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hohenfelde 10 durchgeführt:

          Baumgutachten, Dezember 2007

          Landschaftsplanerische Untersuchungen mit Bestandsplan und Baumliste, zuletzt aktualisiert im Februar 2015

          Stellungnahme zum Untergrundaufbau, April 2015

          Verschattungsstudie, April 2015

          Entwässerungskonzept, Dezember 2016

          Schalltechnische Untersuchung, September 2015

          Luftschadstoffuntersuchung, Oktober 2015

          Erschütterungsgutachten, Oktober 2015

Vertrag

Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

 

Weiteres Vorgehen

Die öffentliche Auslegung ist für April 2018 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Hohenfelde 10 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Bebauungsplan-Entwurf, Verordnung, Begründung, Vorhaben- und Erschießungsplan