Bebauungsplan-Entwurf Hohenfelde 10 (Alster-Gate) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Auf dem nach erfolgtem Umzug der vorangegangenen Schuleinrichtungen brach gefallenen Grundstück zwischen Lübecker Straße, Wallstraße und Steihauerdamm soll ein Gebäudeensemble, bestehend aus einem Autohaus im nördlichen Grundstücksbereich sowie einem Bürogebäude im südlichen Grundstücksbereich geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird ein Kerngebiet ausgewiesen.
Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf sind ein im Jahr 2012 durchgeführter städtebaulicher Wettbewerb, dem ein Ende 2014 veranstaltetes Workshopverfahren folgte.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde im Rahmen des Verfahrens zwischenzeitlich auf die südliche Teilfläche des Bürokomplexes verkleinert, da das auf der nördlichen Teilfläche geplante Autohaus auf Grundlage von § 34 BauGB genehmigt werden konnte und bereits in Bau ist. Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Hohenfelde 10 umfasst somit nur noch den südlichen Bereich des ehemaligen Schulgrundstücks und beinhaltet die Flurstücke 1591, 1590 sowie die das Flurstück flankierenden Abschnitte der Hauptverkehrsstraßen Steinhauerdamm und Wallstraße.
Historie
24.05.2012Vorstellung der Planung im StekA
25.06.2012Behördliche Grobabstimmung
29.01.2015Öffentliche Plandiskussion
05.02.2015Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im StekA (nicht öffentlich)
26.02.2015Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im StekA (öffentlich)
27.07.2015 Arbeitskreis I
Das Bebauungsplanverfahren Hohenfelde 10 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung einer Eingriffsregelung abgesehen. Gleichwohl werden alle betroffenen Umweltbelange in die Abwägung eingestellt.
Der Aufstellungsbeschluss N 2/15 vom 29.05.2015 wird durch den Aufstellungsbeschluss N 3/18 geändert und umfasst nun den verkleinerten Geltungsbereich: Steinhauerdamm – Wallstraße – über das Flurstück 1592, Nordwestgrenze des Flurstücks 1591, über das Flurstück 1589 der Gemarkung Hohenfelde.
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Kerngebiet
Anpflanzgebot
Straßenverkehrsflächen
Gutachten
Folgende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen wurden zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hohenfelde 10 durchgeführt:
Baumgutachten, Dezember 2007
Landschaftsplanerische Untersuchungen mit Bestandsplan und Baumliste, zuletzt aktualisiert im Februar 2015
Stellungnahme zum Untergrundaufbau, April 2015
Verschattungsstudie, April 2015
Entwässerungskonzept, Dezember 2016
Schalltechnische Untersuchung, September 2015
Luftschadstoffuntersuchung, Oktober 2015
Erschütterungsgutachten, Oktober 2015
Vertrag
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Weiteres Vorgehen
Die öffentliche Auslegung ist für April 2018 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Hohenfelde 10 zur Kenntnis zu nehmen.
Harald Rösler
Bebauungsplan-Entwurf, Verordnung, Begründung, Vorhaben- und Erschießungsplan
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