Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 31 Zustimmung zur Feststellung durch die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 16.11.2023 Bezirksversammlung Ö 8.1
Verfahrensablauf
11.01.2018 Einleitungsbeschluss
26.02.2018 Behördliche Grobabstimmung
07.06.2018 Öffentliche Plandiskussion
18.06.2019 Beteiligung Träger öffentlicher Belange
23.09.2019 Arbeitskreis I
07.11.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
16.12.2019 – 20.01.2020 Öffentliche Auslegung
11.06.2020 Zustimmung zur Feststellung durch den Stadtentwicklungsausschuss (nicht öffentlich)
18.06.2020 Zustimmung durch die BV (nicht öffentlich)
16.10.2023 erfolgte Rechtsprüfung
02.11.2023 Kenntnisnahme des StekA (öffentlich)
Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az: 2 E 6/21. N) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd" festgestellt, dass „ein Beschluss der Bezirksversammlung nichtig ist, wenn die Durchführung der Sitzung der Bezirksversammlung in schwerwiegender Weise gegen den in § 14 Abs. 1 BezVG verankerten Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstößt".
Weiter hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in vorgenannter Entscheidung ausgeführt, dass die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der ausschließlich Pressevertreter zugelassen sind, nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit genügen würde.
Infolge dieser Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs am 18.06.2020 - in der Sitzung waren ausschließlich Pressevertreter zugelassen – nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gerecht wird. Damit ist von einer Nichtigkeit des Beschlusses zur Feststellung des Bebauungsplans Groß Borstel 31 auszugehen.
Der Bebauungsplan Groß Borstel 31 wurde noch nicht festgestellt, daher kann der Verfahrensschritt der Gremienbefassung nunmehr in korrekter Weise durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 31 wurde Ende 2019 öffentlich ausgelegt; geringfügige redaktionelle Anpassungen in der Begründung aufgrund der mittlerweile erfolgten Rechtsprüfung sind in der Anlage berücksichtigt.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 31 zu erteilen.
Michael Werner-Boelz
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