21-4849

Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 31 Zustimmung zur Feststellung durch die Bezirksversammlung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.11.2023
Sachverhalt

 

Verfahrensablauf

11.01.2018 Einleitungsbeschluss

26.02.2018 Behördliche Grobabstimmung

07.06.2018 Öffentliche Plandiskussion

18.06.2019 Beteiligung Träger öffentlicher Belange

23.09.2019 Arbeitskreis I

07.11.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

16.12.2019 20.01.2020 Öffentliche Auslegung

11.06.2020 Zustimmung zur Feststellung durch den Stadtentwicklungsausschuss (nicht öffentlich)

18.06.2020 Zustimmung durch die BV (nicht öffentlich)

16.10.2023 erfolgte Rechtsprüfung

02.11.2023 Kenntnisnahme des StekA (öffentlich)

 

Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az: 2 E 6/21. N) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd" festgestellt, dass „ein Beschluss der Bezirksversammlung nichtig ist, wenn die Durchführung der Sitzung der Bezirksversammlung in schwerwiegender Weise gegen den in § 14 Abs. 1 BezVG verankerten Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstößt".

Weiter hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in vorgenannter Entscheidung ausgeführt, dass die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der ausschließlich Pressevertreter zugelassen sind, nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit genügen würde.

 

Infolge dieser Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs am 18.06.2020 - in der Sitzung waren ausschließlich Pressevertreter zugelassen nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gerecht wird. Damit ist von einer Nichtigkeit des Beschlusses zur Feststellung des Bebauungsplans Groß Borstel 31 auszugehen.

 

Der Bebauungsplan Groß Borstel 31 wurde noch nicht festgestellt, daher kann der Verfahrensschritt der Gremienbefassung nunmehr in korrekter Weise durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 31 wurde Ende 2019 öffentlich ausgelegt; geringfügige redaktionelle Anpassungen in der Begründung aufgrund der mittlerweile erfolgten Rechtsprüfung sind in der Anlage berücksichtigt.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 31 zu erteilen.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Plan, Verordnung und Begründung

Funktionsplan

AKII-Vermerk