Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 31 mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms
hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
Letzte Beratung: 07.11.2019 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.2
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Groß Borstel 31 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine flächeneffiziente Weiterentwicklung des Gewerbestandortes im Norden des Plangebietes sowie die Neuausweisung von Wohnungsbau auf den freiwerdenden Flächen im südlichen Plangebiet geschaffen werden.
Zur Vermeidung von Immissionskonflikten innerhalb des Plangebietes soll zwischen Wohn- und Gewerbenutzung eine gemischte Baufläche ausgewiesen werden. Durch die so entstehende klare funktionale Gliederung mit einem Gewerbegebiet im Norden, einem urbanen Gebiet im Zentrum sowie einem allgemeinen Wohngebiet im Süden des Plangebietes sollen Entwicklungsoptionen bestmöglich genutzt und zukünftig Nutzungskonflikte weitgehend vermieden werden. Zudem soll durch die Umstrukturierung des Bestandes eine private Grünfläche in Form eines Grünzuges zwischen dem urbanen Gebiet und dem allgemeinen Wohngebiet geschaffen werden.
Auf etwa der Hälfte der bisher als Industriegebiet ausgewiesenen Fläche setzt der Bebauungsplan für den nördlichen Teilbereich des Plangebietes ein Gewerbegebiet mit einer überbaubaren Grundstücksfläche fest, die eine flexible und damit funktional optimierte Anordnung der Gebäude und Nutzungen erlaubt.
Als funktionaler Übergang sowie als Schallschutzelement fungiert ein zentral im Plangebiet zwischen dem Gewerbegebiet und dem allgemeinen Wohngebiet gelegener, gemischt genutzter Gebäuderiegel. Mindestens das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss sollen der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dienen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die darüber liegenden Obergeschosse sind überwiegend einer Wohnnutzung
vorbehalten.
Nördlich der Stavenhagenstraße und des Niendorfer Weges sind vier Wohngebäude geplant, für die Baukörperausweisungen im Bebauungsplan festgesetzt sind.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,8 ha.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
11.01.2018 Einleitungsbeschluss
26.02.2018 Behördliche Grobabstimmung
07.06.2018 Öffentliche Plandiskussion
18.06.2019 Beteiligung Träger öffentlicher Belange
23.09.2019 Arbeitskreis I
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit der Anlage 1 zum BauGB sowie mit Anwendung der Eingriffsregelung nach § 1a Absatz 3 aufgestellt.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen die für den südlichen Teilbereich des Plangebietes erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms.
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss N 4/19 eingeleitet und umfasst den Geltungsbereich:
Papenreye - Ostgrenze der Flurstücke 2027 und 2028 - Stavenhagenstraße - Niendorfer Weg - Tarpenbek der Gemarkung Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406).
Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Allgemeines Wohngebiet
Gebäudehöhen 19 m bis 31 m über NHN
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,6
Urbanes Gebiet
Gebäudehöhen 14,5 m bis 34 m über NHN
Baugrenzen mit Baukörperfestsetzungen
GRZ 0,7
Gewerbegebiet
Gebäudehöhe 35 m
GRZ 0,8
GFZ 2,4
Private Grünfläche
Grünzug zwischen MU und WA
Kinderspielfläche westlich MU
Erhaltungsgebot
Erhaltungsgebot für elf Bäume
Ausweisung einer Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern
Begrünung
Dachflächen- und Tiefgaragenbegrünung
Straßenverkehrsflächen und Gehrechte
Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen
Gehrecht im Bereich des Grünzuges
Ruhender Verkehr
Festsetzung einer Tiefgarage im MU und WA
Denkmalschutz
Grabhügel Boden- bzw. Kulturdenkmal
Untersuchungen und Gutachten
- Baumgutachten
- Kurzgutachterliche Stellungnahme zu Sturmschäden an drei Bäumen
- Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzuntersuchung
- Landschaftsplanerische Bestandserfassung
- Baugrund- und Gründungsgutachten mit Untersuchung der Bodenschadstoffsituation und der Grundwasserverhältnisse
- Schalltechnische Untersuchung
- Entwässerungskonzept
- Planungskonzept Gewässerrenaturierung Tarpenbek
- Verschattungsgutachten
- Verkehrstechnische Stellungnahme
Vertrag
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Weiteres Vorgehen
Die öffentliche Auslegung ist für November / Dezember 2019 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 31 sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms zur Kenntnis zu nehmen.
Ralf Staack
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