20-4036

Bebauungsplan-Entwurf Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 (Ohkamp) Kenntnisnahme der erneuten Auslegung durch den StekA

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.02.2017 mit o.g. Thematik befasst und davon Kenntnis genommen, dass der Bebauungsplan-Entwurf Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 erneut, aber dieses Mal auf 14 Tage verkürzt, ausgelegt werden soll.

 

 

Historie:

04.02.2016StekAAufstellungsinformation

25.02.2016StekAZustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

07.04.2016StekAÖffentliche Plandiskussion (ÖPD)

28.04.2016StekAAuswertung ÖPD, nichtöffentlich

26.05.2016StekAAuswertung ÖPD, öffentlich

08.12.2016StekAKenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

09.01.2017-10.02.2017öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan-Entwurf Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 soll erneut öffentlich ausgelegt werden.

 

Es hat sich eine Abweichung zwischen dem Kaufvertrag für das allgemeine Wohngebiet und dem für diese Flächen im Dezember 2016 erteilten Baugenehmigungsbescheid sowie den Flächenabgrenzungen des Bebauungsplan-Entwurfs Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 ergeben, die nicht mehr in der Auslegefassung korrigiert werden konnte. Aufgrund der im Süden des Wohngebietes an der westlichen Grenze angeordneten Stellplatzreihe wird zwischen dem südlichen Baukörper und der Grundstücksgrenze ein Abstand von 13,70 m benötigt. Derzeit beträgt der Abstand 11 m. Um eine Angleichung an den Kaufvertrag herzustellen, soll die Grenze zwischen dem Kerngebiet und dem allgemeinen Wohngebiet im südlichen Abschnitt um 2,70 m zu Lasten des Kerngebietes verschoben werden. Entsprechend wird die Bauflächenausweisung des Kerngebietes in diesem Bereich geringfügig angepasst.

 

  
Planstand:  öffentliche Auslegung  erneute öffentliche Auslegung

 

Des Weiteren gingen verspätet zwei Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein, die nicht mehr in der Auslegefassung berücksichtigt werden konnten:

Dem Hinweis der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen (BSW-RS) soll gefolgt und die Fläche für die B+R-Anlage als Straßenverkehrsfläche ohne die Ausweisung “B+R“ festgesetzt werden, da üblicherweise innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen keine Selbstbindung der Verwaltung erfolgt. Die Planzeichnung wird entsprechend geändert, in der Begründung bleiben die Aussagen über die planerische Absicht, an dieser Stelle zusätzliche Straßenverkehrsflächen zur Schaffung einer B+R-Anlage zu sichern, bestehen.

 

     

Planstand:  öffentliche Auslegung  erneute öffentliche Auslegung

 

Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie (BUE-NGE) hält es für erforderlich, zusätzlich im Plangebiet fünf Fledermausspaltkästen anbringen zu lassen, da gemäß den Aussagen der aktualisierten Artenschutzuntersuchung anzunehmen ist, dass sich im Gebiet weitere Höhlen befanden und somit ein Ausgleich für potenzielle Fledermausquartierverluste zu leisten ist. Daher soll in der Verordnung eine Festsetzung zur Anbringung von fünf Fledermausspaltkästen in § 2 Nr. 19 ergänzt werden. Die neue Festsetzung lautet:

Im allgemeinen Wohngebiet sind jeweils drei, im Kerngebiet jeweils zwei Nisthilfen für den Star sowie Fledermausspaltkästen dauerhaft und fachgerecht anzubringen und zu unterhalten.“

 

Die Änderungen sind in der Vorlage für den Arbeitskreis II am 27.02.2017 mit den Behördenvertretern dargestellt und erläutert.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sollen die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben und die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

Keine