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Bebauungsplan-Entwurf Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 (Ohkamp) Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.05.2017 mit o.g. Thematik befasst und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde mehrheitlich (Für-Stimmen: SPD, CDU, GRÜNE; Gegenstimmen: DIE LINKE) folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfes Fuhlsbüttel 23/ Langenhorn 83 zu.“

 

 

Historie:

04.02.2016StekAAufstellungsinformation

25.02.2016StekAZustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

07.04.2016StekAÖffentliche Plandiskussion (ÖPD)

28.04.2016StekAAuswertung ÖPD, nichtöffentlich

26.05.2016StekAAuswertung ÖPD, öffentlich

08.12.2016StekAKenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

09.01. - 10.02.2017öffentliche Auslegung

23.02.2017StekAAuswertung und Zustimmung erneute öffentliche Auslegung

03.04. - 18.04.2017erneute öffentliche Auslegung

 

In der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 vom 09.01.2017 bis zum 10.02.2017 wurde eine Stellungnahme abgegeben, die zu keinen Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs geführt hat.

 

 

rger-Stellungnahme, eingereicht 23.01.2017

Abwägung

Zu dem vorgelegten Bebauungsplan haben zahlreiche unserer Mieter und auch wir als Eigentümer Fragen bzw. Einwände.

Hinsichtlich der Verkehrs- und Parksituation in und um die Flughafenstraße und zu den geplanten Bauhöhen stellen wir Nachfragen, bzw. haben wir Einwände.

 

Da es sich um eine Änderung des Bebauungsplans handelt, wäre eine Prüfung der Leistungshigkeit der Flughafenstraße und der Umgebung durch ein Gutachten erforderlich und gerechtfertigt. Die Verkehrs- und Parksituation wird sich durch den neuen Bebauungsplan nicht nur in der Flughafenstraße, sondern auch in der näheren Umgebung gravierend verändern. 

 

Die Zufahrt zum Gelände, zuerst geplanter Wohnbau und späterer Gewerbebau, mittig in der Flughafenstraße, wird durch Abbiegen und Aus- und Einfahrten zu Behinderungen führen. Ohne diese Zufahrt herrschen schon derzeit durch hohes Verkehrsaufkommen in der nur zweispurigen Flughafenstraße teilweise chaotische Verkehrszustände. Zudem kamen zutzliche Buslinien welche durch die Flughafenstraße führen und Bushaltestellen dazu. Die Zufahrt ist aus verkehrsplanerischen Gesichtspunkten sehr ungünstig angelegt.

 

Derzeit ist für die Baumaßnahmen eine komplette Parkbucht (4 Parkstände mit Parkscheibe) vor Flughafenstre 75-77 mit absolutem Halteverbot gesperrt. Wie soll das in der langen Bauphase weitergehen?

Wurde ein Verkehrs- und Erschließungsgutachten erstellt, wenn nein warum nicht?

Wie viele Parkplätze entfallen durch die Bebauung unmittelbar an der Flughafenstre?

Wo werden 10 Personen, die für f&w tätig sind und freiwillige Helfer parken?

Was ist mit Anlieferungen, Lieferverkehr?

Wie wird das Verkehrsaufkommen nach Fertigstellung der Gewerbeimmobilien eingeschätzt?

Ist die Zufahrt zum Gelände in der Planung auch für geplanten Gewerbebetrieb ausgelegt?

Gibt es Planungen, um die Parksituation der Anwohner zu verbessern?

 

 

 

 

Ein Verkehrs- oder Erschließungsgutachten wurde von den im Planverfahren zu beteiligenden Dienststellen und Fachbehörden zum Bebauungsplan Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 nicht gefordert, da die Dimensionierung und Kapazität der umliegenden Straßen als ausreichend eingeschätzt wurde, um den zusätzlich durch die neue Wohn- und Kerngebietsnutzung entstehenden Verkehr aufnehmen zu können.

Im Plangebiet können in den Straßenverkehrsflächen keine neuen Besucherstellplätze geschaffen werden. Eine Erweiterung der Straßenverkehrsflächen im Ohkamp wurde geprüft. Sie ist nicht möglich, da auf der im Plangebiet liegenden Seite zu erhaltender Baumbestand angrenzt und es außerdem einen starken Gendeversprung gibt. In der Flughafenstraße liegen auf der südlichen Seite bereits öffentliche Stellplätze in Queraufstellung, sodass hier ebenfalls kein Spielraum gegeben ist. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens können daher keine weiteren Aussagen zu Besucherstellplätzen getroffen werden.

Derzeit sind keine anderweitigen Planungen zur Parksituation im Umfeld bekannt. 

Auf dem Grundstück des allgemeinen Wohngebietes werden gemäß Bauantrag von dem Bauherren 27 Stellplätze hergestellt. Diese stehen für die Zeit der Nutzung als Flüchtlingsunterbringung den Mitarbeitern von fördern & wohnen sowie für die Anlieferung, Handwerker, Helfer etc. zur Verfügung.

In dem Kerngebiet sind im Rahmen des Bauantrages entsprechend der dort geplanten Nutzungen die erforderlichen Stellplätze und die Anlieferungsorganisation auf dem Grundstück nachzuweisen.

 

Die Zufahrt zu den Baugebieten erfolgt von der Flughafenstraße aus über eine Überfahrt über den Raakmoorgraben, die an der Stelle der jetzigen Überfahrt neu errichtet wird. Gemäß den Anforderungen an die zukünftigen Nutzungen wird die Überfahrt/das Brückenbauwerk in einer Breite von 10 m ausgewiesen. Damit können eine Fahrbahn von 6 m, die den Begegnungsfall LKW/PKW ermöglicht, ein einseitiger barrierefreier Gehweg von 2,50 m Breite mit Hochbord sowie die erforderliche Konstruktion und Brüstung untergebracht werden.

Diese Erschließung wird vom bezirklichen Fachamt Management des öffentlichen Raumes- Abteilung Tiefbau für die beiden privaten Grundstücke (WA und MK) in Hinblick auf die zu erwartenden Nutzungen als ausreichend angesehen.

Im Bereich der Grundstückszufahrt werden an der Flughafenstraße vier Stellplätze entfallen, bei denen es sich jedoch nicht um offizielle Plätze handelt.

 

 

Im Rahmen der Bauphase wird es sich unter Umständen  nicht vermeiden lassen, dass temporär von den Bauherren öffentliche Flächen (Stellplätze oder auch Gehwegbereiche) in Anspruch genommen werden müssen, um die Bauvorhaben durchführen zu können. Diese Sondernutzungen sind vom Bauherren beim Bezirksamt zu beantragen und entsprechende Gebühren zu entrichten. Hierzu finden keine Regelungen im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens statt. 

Das geplante Kerngebiet mit geplanten 5 Geschossen erscheint in der Nähe zu den umliegenden Gebäuden als zu hoch, auch entgegen Einwänden der ausreichenden Entfernung zu den umliegenden Gebäuden.

Das Kerngebiet verträgt städtebaulich eine Höhe von fünf Geschossen, da durch den zwischen dem Baugebiet und der Flughafenstraße verlaufenden Raakmoorgraben ein größerer Abstand zur Straße gegeben ist und durch die starke Eingrünung zu allen Seiten eine gute Einbindung besteht. Durch den ausreichenden Abstand zur Bestandsbebauung entstehen keine Beeinträchtigungen durch Verschattung. Zudem kann die Kerngebietsbebauung mit dieser Höhe eine gute Abschirmwirkung vor den U-Bahn-Lärmemissionen für die neue Wohnbebauung erzielen.

 

 

Im Arbeitskreis II am 02.03.2017 wurden drei kleinere Änderungsbedarfe in der Planzeichnung und der Verordnung abgestimmt, die eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 erforderlich machten. Mit der Verschickung der Niederschrift zum Arbeitskreis II wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über diese geringfügigen Planänderungen und die erneute öffentliche Auslegung informiert, auf eine erneute Kenntnisnahme-Verschickung konnte verzichtet werden. Es sind keine weiteren Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2017 der erneuten öffentlichen Auslegung zugestimmt. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung wurde gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt, es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten:

-        Verschiebung der Grenze zwischen Kerngebiet und allgemeinem Wohngebiet um 2,70 m zu Gunsten des allgemeinen Wohngebietes.

-        Entfallen des Planzeichens B+R in der Straßenverkehrsfläche.

-        Ergänzung des Verordnungstextes in §2 Nummer 19 um die Anbringung von fünf Fledermausspaltkästen.

 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vom 03.04.2017 bis zum 18.04.2017 wurden keine Anregungen abgegeben. Die Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Anschreiben vom 20.04.2017 darüber informiert, dass daher auf einen erneuten Arbeitskreis II verzichtet werden kann.

 

Damit ist die mit den Behörden, Trägern öffentlicher Belange und mit den Bürgern durchgeführte Abstimmung und Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfs Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 abgeschlossen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Planbild, Verordnung, Begründung