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Bebauungsplan-Entwurf Fuhlsbüttel 20 hier: Zustimmung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Vor 20 Jahren wurde das Planverfahren Fuhlsbüttel 20 mit dem Aufstellungsbeschluss vom 23. Juli 1997 mit der Zielsetzung eingeleitet, obsolete Straßenverkehrsflächen (festgesetzt im Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8) als Kerngebietsfläche auszuweisen, das Kerngebiet neu zu gliedern und Erhaltungsgebote für Einzelbäume, Baumgruppen und Sträucher festzusetzen. Westlich des Wilhelm-Raabe-Weges war die Ausweisung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.

 

Das Bebauungsplanverfahren wurde bis zur Verschickung der Planunterlagen am 08.05.2002 an die Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Stellungnahme der damaligen Behörde für Umwelt und Gesundheit / Amt für Naturschutz und Landschaftspflege / Fachamt für Stadtgrün und Erholung enthielt den Hinweis, dass Flächen des Bebauungsplan-Entwurfs Fuhlsbüttel 20 mit planfestgestellten Ausgleichsflächen der "Flughafen-S-Bahn" belegt sind.

 

Daraufhin übernahm die damalige BUG (heute BUE) unter Beteiligung ihres Rechtsamtes die Klärung dieses Sachverhalts. Die Prüfung der Planfeststellungsunterlagen zum Bau der Flughafen-S-Bahn ergab, dass es sich bei den im landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellten Bepflanzungsmaßnahmen um Minderungsmaßnahmen handelt. Diese Minderungsmaßnahmen sind seinerzeit in die Ausgleichsbilanz zum Bau der Flughafen-S-Bahn eingegangen. Die Ausgleichsmaßnahmen hätten ohne die Minderungsmaßnahmen noch umfangreicher ausfallen müssen. Eine erneute Überplanung der Flächenreglich, wenn der Planfeststellungsbeschluss durch das zuständige Eisenbahnbundesamt im Hinblick auf die besagte Regelung im landschaftspflegerischen Begleitplan geändert würde. Die Minderungsflächen müssten aus dem Planfeststellungsverfahren herausgenommen und an ihrer Stelle eine ihrer Wertigkeit vergleichbare Maßnahme in den landschaftspflegerischen Begleitplan aufgenommen werden.

 

Anschließend ruhte das Planverfahren.

 

Mit einem Schreiben vom 04.09.2014 und einer Fristsetzung zur Äerung wurden die Berden und Träger öffentlicher Belange über die geplante Einstellung des Planverfahrens informiert. Daraufhin bat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) das Planverfahren nicht einzustellen, um selbst eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses der Flughafen-S-Bahn mit dem Eisenbahnbundesamt herbeizuführen. Seitdem sind weitere drei Jahre vergangen. Der LIG wurde am 29.08.2017 darüber informiert, dass nunmehr das Planverfahren Fuhlsbüttel 20 eingestellt wird. Sollten sich planerische Notwendigkeiten einstellen, kann ein neuer Aufstellungsbeschluss erlassen werden.

 

Bisheriger Verfahrensablauf

Grobabstimmung                                         27.06.1997

Aufstellungsbeschluss                                     23.07.1997

Nachgespräch zur Grobabstimmung                           12.04.1999

StekA Zustimmung zur ÖPD                                 06.05.1999

Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)                             08.07.1999

StekA Auswertung der ÖPD                                 09.09.1999

Beteiligung TöB (Verschickung der Planunterlagen vor AK I)          08.05.2002

Verschickung Einstellung des Planverfahrens                     04.09.2014

Mitteilung an den LIG (Einstellung Planverfahren Fuhlsbüttel 20)      29.08.2017

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Fuhlsbüttel 20 gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Übersichtsplan Fuhlsbüttel 20 und Darstellung der Ausgleichsfläche