21-1558

Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 26/ Alsterdorf 23 (Tennisanlage Erikastraße)
Hier: Zustimmung zur Informationsveranstaltung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.10.2020
Sachverhalt

Auf der Grundlage der zum 1. September 2020 in Kraft getretenen Änderungen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) ist grundsätzlich wieder ermöglicht, physische Präsenzveranstaltungen als öffentliche Plandiskussion (ÖPD) bzw. Informationsveranstaltung durchzuführen.

Dabei gilt, Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 200 Personen bedürfen in Bezug auf das Corona-Virus einer professionellen Organisation und eines detaillierten Schutzkonzepts gemäß § 6 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO, das u.a. die Anordnung der festen Sitzplätze, den Zugang und Abgang des Publikums, die Belüftung, die sanitären Einrichtungen sowie die allgemeinen hygienischen Vorkehrungen detailliert darlegt. Dieses obliegt dem Bezirksamt und muss auf Verlangen der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration vorgelegt und erläutert werden.

 

ÖPDs bzw. Informationsveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit insgesamt maximal 650 Personen sind vor diesem Hintergrund grundsätzlich zulässig

-          wenn eine Zugangskontrolle durch unterstützendes Personal erfolgt, welche die Zahl der Besucher erfasst, eine Registrierung mit Erfassung der Kontaktdaten durchführt und ggf. den Zugang untersagt (ohne Kontaktangaben ist einer Person der Zutritt zu verweigern),

-          als Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen (d.h. ohne Ausstellung von Plänen um Kontakte zu minimieren),

-          unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 m (d.h. Stühle sind mit entsprechendem Abstand aufzustellen, wobei für Verwandte und im gleichen Haushalt lebende Personen dieser Abstand nicht erforderlich ist),

-          wenn zwischen Publikum und Bühne 2,5m Mindestabstand gewahrt sind,

-          wenn keine Speisen- und Getränke in Buffetform angeboten werden,

-          wenn die Veranstaltungsteilnehmenden nach Betreten des Saals sofort ihre Sitzplätze einnehmen,

-          wenn Diskussionen in Kleingruppen vor Beginn der Vorträge und nach Abschluss der Veranstaltung nicht stattfinden,

-          mit Unterstützung durch hinreichend geschützte Personen, die für Mikrofone verantwortlich sind und diese regelmäßig desinfizieren bzw. mit Einmal-Überziehern versehen, um Redebeiträge der Öffentlichkeit zu ermöglichen,

-          wenn die Bevölkerung nur für den WC-Gang den Sitzplatz verlässt

-          und wenn Umzüge von Teilgruppen in Forenräumen unterbleiben.

 

ÖPDs bzw. Informationsveranstaltungen mit maximal 100 Personen könnten ohne feste Sitzplätze durchgeführt werden, d.h. mit Ausstellung und Diskussionen in Kleingruppen (z.B. Foren).

Kontaktdaten sind zu erheben; Personen, die die Kontaktdaten nicht abgeben, sind von der ÖPD bzw. Informationsveranstaltung auszuschließen.

Neben dem Personal zur Ausführung der Sicherheitsanforderungen ist ein verantwortlicher Ansprechpartner für die Organisation (Sicherheitskoordinator) notwendig.

 

Weiteres Vorgehen

Für eine Informationsveranstaltung als Präsenzveranstaltung für den Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 (Tennisanlage Erikastraße) wird mit mehr als 100 Personen gerechnet, aber trotzdem die oben für mehr als 200 Personen beschriebene Variante mit festen Sitzplätzen vorgeschlagen.

In Hamburg-Nord käme hierfür grundsätzlich die Sporthalle Hamburg in Betracht.

Wegen des erhöhten Organisationsaufwandes für das Bezirksamt, sollte der Zeitpunkt für die Durchführung der Informationsveranstaltung so frühzeitig festgelegt werden, das für die Herstellung der Corona-bedingt im Aufwand erhöhten Voraussetzungen ein ausreichendes Vorlaufzeitfenster eröffnet werden. Im Vorfeld muss u.a. geklärt werden, dass Personen benannt und eingewiesen sind, die für den sicheren Ablauf zuständig sind (Erste Hilfe, technischer Notdienst, ggf. Ordner, Sicherheitskoordinator etc.), dass es Abstandsmarkierungen bzw. Laufrichtungen gibt und wer dieses organisiert/aufstellt; dass Aushänge/Anweisungen für die Abstandsregeln und Hygieneregeln vorhanden sind und dass eine ausreichende Zahl Handwaschplätze gewährleistet ist.

Das Bezirksamt wird für die Organisation der Informationsveranstaltung ein entsprechendes Büro zur Unterstützung beauftragen.

Der konkrete Termin würde danach nach dem üblichen Verfahren abgestimmt werden. Ebenfalls würde der Stadtentwicklungsausschuss vor der Informationsveranstaltung noch Gelegenheit erhalten, sich mit dem Sachstand der Auslegungsfassung des Plans, wie er in der Informationsveranstaltung präsentiert werden soll, zu befassen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt einer öffentlichen Informationsveranstaltung als physische Präsenzveranstaltung grundsätzlich zu und bittet das Bezirksamt die notwendigen organisatorischen Maßnahmen einschließlich Terminabstimmung und Raumsuche durchzuführen.