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Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 ("Schwanenwesen - Tennisanlage") Hier: Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung:

Mit dem Bebauungsplan Eppendorf 26/Alsterdorf 23 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der öffentlichen Grünanlage Eppendorfer Mühlenteichpark, einer Vereinssportanlage sowie des „Hamburger Schwanenwesens“ mit dem Winterquartier der Alsterschwäne geschaffen werden.

Östlich der Erikastraße hat sich seit den 1970er Jahren eine Sportstätte mit der Ausrichtung Tennis entwickelt. Diese ist inzwischen eine wichtige Institution im Bezirk Hamburg-Nord, welche planungsrechtlich gesichert wird. Das nicht mehr den realen Verhältnissen entsprechende Planrecht wird dahingehend angepasst, dass künftig eine Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Tennisanlage festgesetzt wird.

Die südlichen Teilflächen des vorhandenen Rasensportplatzes einschließlich angrenzender Randflächen mit Gehölzstrukturen werden zugunsten der Öffentlichkeit als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (FHH) festgesetzt. In diesem Bereich wurden die Wiesen- und Pflanzflächen erweitert und der überwiegende Teil des bislang eingezäunten Rasenbolzplatzes für die Öffentlichkeit frei zugänglich umgestaltet.

Die fortschreitende Verdichtung mit Wohnbebauung geht u.a. mit dem Zuzug von Familien mit Kindern einher. Im nordwestlichen Plangebiet soll daher innerhalb der Parkanlage ein bereits vorhandener Spielplatz um einen neu geplanten Bolzplatz ergänzt werden, um hier den erforderlichen Freizeitraum weiter auszubauen und sowohl kleine als auch große Kinder anzusprechen.

Die Flächen des Schwanenwesens sind bereits Bestandteil des vorhandenen Planrechts, allerdings nicht explizit zugeordnet. Daher werden die Land- und Wasserflächen des Schwanenwesens als Schwanenwesen Winterquartier (FHH) festgesetzt. Für das benötigte Betriebsgebäude wird eine Baugrenze festgesetzt.

Die Straßenverkehrsflächen werden in Anlehnung an das bestehende Planrecht zum größten Teil bestandskonform festgesetzt.

Insgesamt wird die Einigung zum Bürgerbegehren “Eine Grünfläche für alle” berücksichtigt.

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

28.11.2019 Vorstellung der Planung im StekA

27.01.2020 Behördliche Grobabstimmung

27.04.-27.05.2020 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentl. Einsichtnahme)

03.09.2020 Auswertung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im StekA

13.01.2021 Digitale (informelle) Bürgerbeteiligung

28.01.2021 Auswertung der digitalen Veranstaltung

15.04.2021 Anzeige Bürgerbegehren „Eine Grünfläche für alle“

24.03.2022 BV-Beschluss zur Beendigung des Bürgerbegehrens

23.02.-25.03.2024 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

13.03.-28.03.2025 Verzicht auf AK I

20.05.-11.06.2025 erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Kenntnisnahmeverschickung

20.05.-13.06.2025 Bezirkliche Rechtsprüfung

Folgende wesentliche Planinhalte werden festgesetzt:

Fläche für Sport- und Spielanlagen Tennisanlage

- Zweckgebundene Nutzung der Fläche

- Zulässigkeit eines Vereinshauses mit Räumen für Gymnastik sowie einer Vereinsgaststätte

- Ausschluss weiterer Traglufthallen bzw. Kaltlufthallen

- Festsetzung zum wasser- und luftdurchlässigem Aufbau von Geh- und Fahrwegen, ebenerdige PKW- und Fahrradstellplatzflächen, Terrassen, Tennisplätze sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen

- Festsetzung zum Umgang mit Niederschlagswasser

- Festsetzung für das Gebäude:

  • maximale Grundfläche für das Vereinshaus von 550 m²
  • 8 Meter Gebäudehöhe über Geländeoberkante
  • ggf. Retentionsgründach

Winterquartier Schwanenwesen

- Zweckgebundene Nutzung der Fläche

- Festsetzungen für das Gebäude

  • Maximale Grundfläche von 700 m²
  • Maximale Gebäudehöhe von 8 Metern über Geländeoberkante
  • Dachbegrünung

Immissionen

- Festsetzung zum Lärmschutz

Begrünung & Artenschutz

- Festsetzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern

- Festsetzung für die Erhaltung von drei Einzelbäumen

- Festsetzungen zu Ersatzpflanzungen von Bäumen und Sträuchern

- Festsetzungen von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Retentionsräumen

- Festsetzung zur Beleuchtung

- Festsetzung zu fledermausdurchlässigen Ballfangzäunen für den Bolzplatz

Untersuchungen und Gutachten:

Folgende Gutachten und Fachplanungen wurden zum Bebauungsplan Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 durchgeführt:

- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag inklusive Arten- und Biotopschutz, Beachtung der Lichtemissionen ausgehend von der Tennisanlage, Februar 2025,

- Lärmtechnische Untersuchung zu Sportlärm der Tennisanlage, Bahnlärm der Güterumgehungsbahn sowie Straßenverkehrslärm der Tarpenbekstraße, Januar 2025.

Weiteres Vorgehen:

Die öffentliche Auslegung ist für August / September 2025 vorgesehen.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung („Veröffentlichung“) des Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 zu beschließen.

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung

Anhänge

- Planzeichnung

- Verordnung

- Begründung

Lokalisation Beta
Eppendorf Alsterdorf Erikastraße Tarpenbekstraße

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