21-5141

Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 45 (Aufhebung Meisenstraße) hier: Kenntnisnahme der Veröffentlichung (Öffentliche Auslegung)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Sachverhalt

 

Das Ziel des Bebauungsplans ist die Behebung einer nicht planrechtskonformen Situation durch die Aufhebung des bestehenden Planrechts. Obwohl im Bebauungsplan Barmbek-Nord 18 als Gewerbegebiet festgesetzt, sind die dlich des Amalie-Dietrich-Stieges liegenden Flächen überwiegend mit Wohnbebauung belegt. Zur Auflösung dieser Gemengelage sollen mit Blick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung die ausgewiesenen Gewerbeflächen aufgehoben werden, damit eine, auch vom Grundstückseigentümer beabsichtigte Nachverdichtung mit Wohnbebauung zur klaren Trennung von Wohnen und Gewerbe erfolgen kann. Die Planaufhebung hat zur Folge, dass innerhalb des Geltungsbereiches planersetzend § 34 BauGB angewendet wird, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,4 Hektar.

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

28.11.2019  Einleitung des Verfahrens

29.04.2022 20.05.2022  Grobabstimmung

29.04.2022 20.05.2022  Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange

04.04.2023  Aufstellungsbeschluss

05.05.2023 19.05.2023  Frühzeitige Bürgerbeteiligung

01.09.2023 04.10.2023  B-Beteiligung

 

 

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Im Verfahren wird von einem Umweltbericht nach § 2a des Baugesetzbuchs, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a des Baugesetzbuchs abgesehen.

 

Das Planverfahren wurde im April 2023 durch den Aufstellungsbeschluss N 1/23 eingeleitet. Das Verfahren umfasst den Geltungsbereich: Westgrenze und Nordgrenze des Flurstückes 5875 (Amalie-Dietrich-Stieg) Ostgrenzen der Flurstücke 5875, 6174, 6012, 4606 und 5933 (Meisenstraße) dgrenze und Westgrenze des Flurstücks 5933 über das Flurstück 6014 dwestgrenze des Flurstücks 5875 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 414).

 

Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Auf den Termin zum Arbeitskreis I wurde einvernehmlich verzichtet.

 

Untersuchungen und Gutachten

-          Lärmtechnische Untersuchung

 

Vertrag

Zur Umsetzung eines nachgelagerten Vorhabens wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

Weiteres Vorgehen

Die Veffentlichung (Öffentliche Auslegung) ist für rz / April 2024 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Veröffentlichung (Öffentliche Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 45 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

 

Anhänge

Verordnung

Anlage zur Verordnung

Begründung