20-4034

Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 22/Winterhude 22 (Gleisdreieck) Kenntnisnahme der erneuten Auslegung durch den StekA

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.02.2017 mit o.g. Thematik befasst und die Änderungen sowie die erneute, auf 14 Tage verkürzte Auslegung zur Kenntnis genommen.

Historie

28.03.2013 Stadtentwicklungsausschuss:  Kenntnisnahme der Planung und Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

19.12.2013 Stadtentwicklungsausschuss: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

30.01.2014 Stadtentwicklungsausschuss: Öffentliche Plandiskussion

06.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss: Öffentliche Auswertung der öffentlichen Plandiskussion

24.09.2015 Stadtentwicklungsausschuss: Kenntnisnahme öffentliche Auslegung

06.10.2015 Hauptausschuss: Kenntnisnahme öffentliche Auslegung

21.01.2016 Stadtentwicklungsausschuss: Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss

04.02.2016 Stadtentwicklungsausschuss: Abwägung zu einer nachgereichten Einwendung, Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss

11.02.2016 Bezirksversammlung

Öffentliche Auslegung vom 20. Oktober 2015 bis 20. November 2015

21.01.2016 Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss und die Bezirksversammlung

Nach der Zustimmungsempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.01.2016 an den Hauptausschuss und die Bezirksversammlung, ist am 29.01.2016 eine Einwendung nachgereicht worden. Die Einwendung war fristgerecht zum 20.11.2015 per E-Mail an die Stadt-und Landschaftsplanung abgesandt worden, war aber vom Dataport-Server nicht weitergeleitet worden.

Die Einwendung befasst sich insbesondere mit der Schalltechnischen Untersuchung zum B-Planentwurf:

  • Der Einwender hält die Abwägung für die Überschreitung der Lärmwerte unter 3.2.1 der Begründung für unangemessen.
  • Es wird auf fehlerhafte Zahlenwerte in Bezug auf das Krankenhaus West (Immissionort 5) in der schalltechnischen Untersuchung hingewiesen, die zu einer falschen Berechnung der Lärmkontingentierung führen.
  • Zudem werden die getroffenen Schallschutzmaßnahmen für nicht ausreichend gehalten und ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen.

Mit dieser Einwendung hat sich der Stadtentwicklungsausschuss am 04.02.2016 befasst und die Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss gegeben.

Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksversammlung am 11.02.2016 hat der Einwender seine pauschale Kritik am § 2 Nr. 5 der Verordnung zum Bebauungsplan Alsterdorf 22/ Winterhude 22 konkretisiert und auf einen fehlenden Bezug auf den Tageszeitraum für das Zusatzkontingent im Verordnungstext § 2 Nummer 5, Absatz 2 hingewiesen.

Da die Korrektur dieses Verordnungstextes mit dem neuen Bezug auf den Tageszeitraum eine wesentliche Änderung des Planinhalts darstellt, wird eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

Die Zielsetzung des B-Planentwurfs und die übrigen bisherigen Planinhalte sollen nicht geändert werden.

Neben der erforderlichen Korrektur des Verordnungstextes und der Anpassung der Begründung war auch eine Korrektur der Schalltechnischen Untersuchung als Abwägungsgrundlage erforderlich, die ebenfalls ausgelegt werden soll.

Weiterhin wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund aktueller Rechtsprechungen im Umweltbericht erforderlich, die jedoch lediglich erklärender bzw. verdeutlichender Art sind.

Da nur der Verordnungstext im §2 Nummer 5 Absatz 2 zu ändern ist, soll die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur auf diese Festsetzung beschränkt und gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf eine Zeitdauer von 14 Tagen verkürzt werden.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

Einwendung

Korrektur der Schalltechnischen Untersuchung vom 05.12.2016

AL22/WI22  Verordnungstext und Begründung

Lokalisation Beta

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