Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 22/Winterhude 22 (Gleisdreieck) hier: Kenntnisnahme einer erneuten öffentlichen Auslegung
Historie
28.03.2013 Stadtentwicklungsausschuss: Kenntnisnahme der Planung und Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion
19.12.2013Stadtentwicklungsausschuss: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion
30.01.2014Stadtentwicklungsausschuss: Öffentliche Plandiskussion
06.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss: Öffentliche Auswertung der öffentlichen Plandiskussion
24.09.2015Stadtentwicklungsausschuss: Kenntnisnahme öffentliche Auslegung
06.10.2015Hauptausschuss: Kenntnisnahme öffentliche Auslegung
21.01.2016Stadtentwicklungsausschuss: Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss
04.02.2016Stadtentwicklungsausschuss: Abwägung zu einer nachgereichten Einwendung, Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss
11.02.2016Bezirksversammlung
Öffentliche Auslegung vom 20. Oktober 2015 bis 20. November 2015
21.01.2016 Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss und die Bezirksversammlung
Nach der Zustimmungsempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.01.2016 an den Hauptausschuss und die Bezirksversammlung, ist am 29.01.2016 eine Einwendung nachgereicht worden. Die Einwendung war fristgerecht zum 20.11.2015 per E-Mail an die Stadt-und Landschaftsplanung abgesandt worden, war aber vom Dataport-Server nicht weitergeleitet worden.
Die Einwendung befasst sich insbesondere mit der Schalltechnischen Untersuchung zum B-Planentwurf:
Mit dieser Einwendung hat sich der Stadtentwicklungsausschuss am 04.02.2016 befasst und die Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss gegeben.
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksversammlung am 11.02.2016 hat der Einwender seine pauschale Kritik am § 2 Nr. 5 der Verordnung zum Bebauungsplan Alsterdorf 22/ Winterhude 22 konkretisiert und auf einen fehlenden Bezug auf den Tageszeitraum für das Zusatzkontingent im Verordnungstext § 2 Nummer 5, Absatz 2 hingewiesen.
Da die Korrektur dieses Verordnungstextes mit dem neuen Bezug auf den Tageszeitraum eine wesentliche Änderung des Planinhalts darstellt, wird eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Die Zielsetzung des B-Planentwurfs und die übrigen bisherigen Planinhalte sollen nicht geändert werden.
Neben der erforderlichen Korrektur des Verordnungstextes und der Anpassung der Begründung war auch eine Korrektur der Schalltechnischen Untersuchung als Abwägungsgrundlage erforderlich, die ebenfalls ausgelegt werden soll.
Weiterhin wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund aktueller Rechtsprechungen im Umweltbericht erforderlich, die jedoch lediglich erklärender bzw. verdeutlichender Art sind.
Da nur der Verordnungstext im §2 Nummer 5 Absatz 2 zu ändern ist, soll die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur auf diese Festsetzung beschränkt und gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf eine Zeitdauer von 14 Tagen verkürzt werden.
Weitere Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Änderungen sowie die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Alsterdorf 22/ Winterhude 22 zur Kenntnis zu nehmen.
Harald Rösler
Einwendung
Korrektur der Schalltechnischen Untersuchung vom 05.12.2016
AL22/WI22 Verordnungstext und Begründung
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