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Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 22/ Winterhude 22 (Gleisdreieck) Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2017 mit o.g. Thematik befasst und das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde mehrheitlich (Für-Stimmen: SPD, GRÜNE; Gegenstimmen: DIE LINKE; Enthaltungen: CDU) folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfes Alsterdorf 22/Winterhude 22 zu.“

 

 

Historie

28.03.2013 Stadtentwicklungsausschuss:  Kenntnisnahme der Planung und Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

19.12.2013Stadtentwicklungsausschuss: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

30.01.2014Stadtentwicklungsausschuss: Öffentliche Plandiskussion

06.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss: Öffentliche Auswertung der öffentlichen Plandiskussion

24.09.2015Stadtentwicklungsausschuss: Kenntnisnahme öffentliche Auslegung

06.10.2015Hauptausschuss: Kenntnisnahme öffentliche Auslegung

21.01.2016Stadtentwicklungsausschuss: Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss

04.02.2016Stadtentwicklungsausschuss: Abwägung zu einer nachgereichten Einwendung, Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss

11.02.2016Bezirksversammlung

23.02.2017StekA Kenntnisnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung.

      Kenntnisnahmeverschickung vor der erneuten öffentlicher Auslegung vom 15.02.2017

      Erneute Öffentliche Auslegung vom 29.03.2017 bis einschließlich 12.04.2017

 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vom 29.03.2017 12.04.2017 ist zum Bebauungsplanentwurf eine Stellungnahme von Privatpersonen eingegangen.

 

Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 15.02.2017 sind zwei Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.

Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).

 

Da keine wesentlichen Stellungnahmen eingegangen sind und lediglich eine redaktionelle Änderung des Kap. 5.5 der Begründung erforderlich wurde, konnte auf einen weiteren Arbeitskreis II.2 verzichtet werden.

 

Damit ist die erneute behördeninterne Abstimmung und Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfes abgeschlossen.

 

Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen den Bebauungsplan-Entwurf in seiner vorliegenden Fassung vom 24.05.2017 einschließlich der redaktionellen Änderung im Kap. 5.5 der Begründung zur Beschlussfassung zu bringen.

 

Zum Bebauungsplan liegt ein städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der Schallschutzmaßnahmen und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Abwägungspapier, Plan, Verordnung und Begründung