Bauweise neuer Radwege im Bezirk - Eingabe eines Bürgers/einer Bürgerin
Letzte Beratung: 24.03.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 6.2
Das Bezirksamt informiert über die nachfolgende Eingabe eines Bürgers/ einer Bürgerin:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Radverkehrsförderung und die Mobilitätswende sind erklärtes politisches Ziel der Stadt Hamburg. Allein letztes Jahr wurden in diesem Zusammenhang über 60 km Radwege neu gebaut oder saniert.
Allerdings werden heute in der Regel kleine, rote Betonpflastersteine (25/25/7 cm) als Untergrund für den Radweg benutzt. Dagegen hätte eine bituminöse Oberfläche bzw. ein Radweg mit Asphaltdecke deutliche Vorteile:
Eine Asphaltdecke bietet eine deutlich glattere Oberfläche und so einen viel höheren Fahrkomfort. Die Fugen zwischen den heute verbauten Betonpflastersteinen sorgen schon kurz nach Neubau für Vibrationen auf dem Fahrrad und viele kleinere Erhöhungen sind nicht ungewöhnlich. Die alten Radverkehrsanlagen, welche meist vor > 40 Jahren aus Asphalt erbaut wurden und seit dem nicht wirklich saniert wurden, sind dagegen heute oft noch gut befahrbar.
Asphalt ist zudem auch deutlich griffiger. Gerade in einer regnerischen Stadt wie Hamburg ist es wichtig, dass man mit dem Fahrrad gut beim bremsen und abbiegen an der Wegedecke haftet. Betonpflastersteine sind im Vergleich eher rutschig.
Auch die Nutzungsdauer ist im Vergleich zu Betonpflastersteinen viel länger. Neu mit Betonpflastersteinen angelegte Radwege haben manchmal schon nach wenigen Monaten deutlich an Qualität verloren: Es wächst Gras aus den Fugen und lose Betonplatten stellen eine Gefahr für die Radfahrenden dar. Die eben schon angesprochene Langlebigkeit ist ein weiterer Vorteil.
Zudem ist die Anlage von Radwegen in Asphaltbauweise auch viel günstiger (Asphalt: ca. 15€/m2, Betonpflaster: ca. 25€/m2) und die Instandhaltung ist idR. nicht teurer als vergleichbare Radwege aus Betonpflastersteinen. Dazu wird bei beiden Typen ein vergleichbarer Unterbau benötigt.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit der Einfärbung des Asphaltes durch kostengünstige Farbpigmente (vgl. www.dekobit.com). Die in den Niederlanden bewährte rote Einfärbung des bituminösen Radwegs wäre ebenfalls hier möglich.
Als vergleichbares deutsches Beispiel hat u.a. Berlin hat den Schritt gemacht, bei der Anlage von Radwegen auf den vorteilhaften Asphalt zu setzen. Die Leitungen unter dem Geh- und Radweg können also auch noch mit Radwegen in Asphaltbauweise erreicht werden.
Die „Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen“ / „ReStra“ (zu ERA 11.1.2) erlauben schon heute das Anlegen von Radwegen in Asphaltbauweise. Rechtlich spricht also nichts gegen das aussichtsreiche Oberflächenmaterial.
Daraus ergibt sich mein Petitum:
Bei der Herstellung von baulichen Radwegen bei Instandhaltungsmaßnahmen und Neuplanungen sollte im Bezirk Hamburg-Nord regelmäßig Asphalt für den Radweg benutzt werden. Betonpflastersteine sollten nur im Ausnahmefall aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten eingesetzt werden.
Dies würde dem Ziel der Radverkehrsförderung und der Mobilitätswende entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.