Bauvorhaben Rathenaustraße 62 Kleine Anfrage Nr. 25/2018 von Herrn Lindenberg, FDP-Gruppe
Betr.: Geltendes PlanrechtBSFuhlsbuettel-Alsterdorf-Gross-Borstel-Ohlsdorf Blatt1
Feststellungsdatum14.01.1955
1. Änderung28.06.1955
Laut Planrecht ist Rathenaustraße 62 eine Bebauung W2g, d.h. zweigeschossige Bauen plus Dachgeschoss, zulässig. Hier ist für das Grundstück eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden, höher zu bauen.
Ich frage den Herrn Bezirksamtsleiter
Im Zusammenhang mit der Überplanung des Gebäudebestandes an der Sengelmannstraße wurde die Befreiung als städtebaulich verträglich beurteilt.
Da jede Befreiung im Zusammenhang mit der Bebauung der direkten Umgebung beurteilt wird, ist eine Vorbildwirkung nur begrenzt möglich.
Diese Daten werden nicht erfasst, d.h. es müssten in allen Bauanträge der letzten fünf Jahre manuell geprüft werden, welcher Stadtteil betroffen ist und ob Abweichungen von der Ausweisung erteilt worden sind. Dieses ist bei fast 6000 Verfahren und einer erforderlichen durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 0,5 Stunden pro Vorgang mit einem Zeitvolumen von 3000 Stunden nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit zu leisten.
Die Befreiung um ein Geschoss macht die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung weiterhin Bestand haben.
Nachbarschaftliche Widersprüche gegen Bauvorhaben werden abgewiesen, wenn die Baugenehmigung rechtskonform erteilt wurde. Diese Bescheide sind dann kostenpflichtig.
Zu 6 bis 7:
Siehe Antwort zu 4.
Die genehmigende Dienststelle gibt eine Stellungnahme ab. Entscheiden muss jedoch das Rechtsamt, da es um eine Rechtsprüfung geht.
Das Bezirksamt kommentiert keine bestehende Gesetzeslage.
29.03.2018
Harald Rösler
Keine
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