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Bauvorhaben Rathenaustraße 62 Kleine Anfrage Nr. 25/2018 von Herrn Lindenberg, FDP-Gruppe

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Betr.: Geltendes PlanrechtBSFuhlsbuettel-Alsterdorf-Gross-Borstel-Ohlsdorf Blatt1

 

Feststellungsdatum14.01.1955

 

1. Änderung28.06.1955

 

Laut Planrecht ist  Rathenaustraße 62 eine Bebauung W2g, d.h. zweigeschossige Bauen plus Dachgeschoss,  zulässig. Hier ist für das Grundstück eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden, höher zu bauen.

 

Ich frage den Herrn Bezirksamtsleiter

 

  1. Warum ist eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden  W3g, mit Dachgeschoss zu bauen?

 

Im Zusammenhang mit der Überplanung des Gebäudebestandes an der Sengelmannstraße wurde die Befreiung als städtebaulich verträglich beurteilt.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass hier ein Präzedenzfall für künftige Bauvorhaben in der Rathenaustraße geschaffen wurde?

 

Da jede Befreiung im Zusammenhang mit der Bebauung der direkten Umgebung beurteilt wird, ist eine Vorbildwirkung nur begrenzt möglich.

 

  1. Wie viele Bauvorhaben gibt es noch in Alsterdorf, bei denen ebenfalls  Ausnahmegenehmigungen in den letzten fünf Jahren entgegen der Bauleitpläne erteilt worden sind?  Bitte um Auflistung und Begründung.

 

Diese Daten werden nicht erfasst, d.h. es müssten in allen Bauanträge der letzten fünf Jahre manuell geprüft werden, welcher Stadtteil betroffen ist und ob Abweichungen von der Ausweisung erteilt worden sind. Dieses ist bei fast 6000 Verfahren und einer erforderlichen durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 0,5 Stunden pro Vorgang mit einem Zeitvolumen von 3000 Stunden nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit zu leisten.

 

  1. Warum werden derartig alte Bebauungspläne nicht durch eine öffentliche Plandiskussion erneuert bzw. modernisiert, damit die Bevölkerung daran beteiligt und nicht immer wieder vor vollendete Tatsachen über beschlossene Ausnahmegenehmigungen gestellt wird?

 

Die Befreiung um ein Geschoss macht die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung weiterhin Bestand haben.

 

  1. Diese Frage ist deshalb so wichtig, da Anträge der Investoren wie die SAGA und andere  auf  Ausnahmegenehmigungen in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt und beschlossen  werden. Durch kostenpflichtige Auskunft über das Transparenzgesetz (ca. 120 Euro) können Anwohner sich zwar über das Bauvorhaben und die Ausführung informieren und haben dann ein nachbarschaftliches Widerspruchsrecht. Widerspruch kommt aber wegen des o.a. zeitlichen Ablaufes zu spät, weil Tatsachen entstanden sind. Ist es deshalb auch korrekt, dass  bei abgewiesenen  Widerspruch wiederum ein kräftiger Kostenbescheid (130 EURO) zugestellt wird?

 

Nachbarschaftliche Widersprüche gegen Bauvorhaben werden abgewiesen, wenn die Baugenehmigung rechtskonform erteilt wurde. Diese Bescheide sind dann kostenpflichtig.

 

  1. Warum müssen die Bürger, deren Rechte berührt werden, diesen komplizierten und kostenpflichtigen Weg beschreiten, wenn die Verwaltung Zusagen macht und sich einer öffentlichen Plandiskussion entzieht?
  2. Werden nicht auch dadurch zusätzliche Konfliktsituation für die Verwaltung und deren Verantwortliche geschaffen?

 

Zu 6 bis 7:

Siehe Antwort zu 4.

 

  1. Warum entscheidet bei einem Widerspruch das Rechtsamt anstelle der genehmigenden Fachbehörde?

 

Die genehmigende Dienststelle gibt eine Stellungnahme ab. Entscheiden muss jedoch das Rechtsamt, da es um eine Rechtsprüfung geht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Da Rechtsschutzversicherungen für privatrechtliche Zivilklagen in der Regel bei diesen Fällen nicht eintreten, ist eine Zivilklage gegen ein staatlichen Baugiganten nur mit sehr hohem Risiko für den klagenden Bürger. Ist das im Sinne der Verwaltung oder kommt es nur gelegen?

 

Das Bezirksamt kommentiert keine bestehende Gesetzeslage.

29.03.2018

 

 

 

Harald Rösler

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