20-5655

Bautätigkeiten Dulsberg 6 / Barmbek-Süd 7 Kleine Anfrage Nr. 35/2018 von der Gruppe PIRATEN

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt



Auf dem Gelände des Bebauungsplans Dulsberg 6 / Barmbek-Süd 7 finden an der Kreuzung Krausestraße / Alter Teichweg die im Quartier seit Jahren schon erwarteten Bautätigkeiten statt. Ein Schild auf dem Gelände macht deutlich, dass hier ein Autohaus errichtet wird. Im Ratsinformationssystem ist allerdings nichts zu dem Vorgang zu finden. Das ist vor allem erstaunlich, weil es während der Entwicklungsphase des Bebauungsplans eine rege Beteiligung des Stadtteils inklusive des Stadtteilrates Dulsberg gegeben hat und auf Grund dieser Beteiligung in Drucksache 20-1708 Änderungen im Bebauungsplan implementiert wurden, die die Bebauung auf diesem Gelände direkt beeinflussen. Im Detail:

Anstatt die Straßenverkehrsfläche um drei Meter für einen Baumanpflanzstreifen zu verbreitern, werden konkrete Baumanpflanzgebote auf der Gewerbegebietsfläche festgesetzt. Die Bäume werden im Abstand von 1 Meter zur Straßenbegrenzungslinie in einem Abstand von 10 m zueinander festgesetzt. Dafür wird die Baugrenze im Gewerbegebiet um 2 m zurückgesetzt, sodass sie nunmehr einen Abstand von 5 m zur Straßenverkehrsfläche hat. Dies wird den Bäumen ausreichend Entwicklungsraum bieten, die Ausnutzbarkeit der Gewerbegrundstücke oder eines Grundstücks für eine potenzielle Stadtteilhalle aber nicht übermäßig stark einschränken. Mit dieser Festsetzung ist gewährleistet, dass die Bäume bei Entwicklung/Bebauung der Grundstücke gepflanzt werden und eine gleichmäßige Reihung entsteht. Die Vorgaben zu Art und Qualität der anzupflanzenden Bäume werden mit einer entsprechenden textlichen Festsetzung in der Verordnung in § 2 aufgenommen. Ebenso der Zusatz, dass von den festgesetzten Baumstandorten um bis zu 3 m abgewichen werden kann, wenn die Erschließung der Grundstücke dies erfordert. Zur Konkretisierung dieses Vorschlags sind fünf Anlagen, die diese Änderungen verdeutlichen, beigefügt.