21-3937

Baumschutz in Hamburg-Nord

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In Regelmäßigen Abständen sollten Bäume auf Schäden überprüft werden. Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit von Unfällen reduziert und die Sicherheit für Menschen und Objekte gewährleistet werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. In welchen Abständen werden die Bäume in Öffentlichen Bereichen durchschnittlich begutachtet?
  2. Welche Summe an Sondermittel hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord jeweils pro Jahr seit 2012 für die Kontroll-, Pflege- und Fällmaßnahmen auf folgenden Grundstücken ausgegeben:
    1. auf bezirklichen Grundstücken die an Sportvereine und Träger von Jugendeinrichtungen vergeben sind?
    2. auf bezirklichen Grundstücken die an andere Einrichtungen vergeben sind?
    3. auf bezirklichen Grundstücken die durch den Bezirk genutzt werden?
  3. Welche Summe hat das Bezirksamt Hamburg-Nord jeweils pro Jahr seit 2012 für die Kontroll-, Pflege- und Fällmaßnahmen auf folgenden Grundstücken ausgegeben:
    1. auf bezirklichen Grundstücken die an Sportvereine und Träger von Jugendeinrichtungen vergeben sind?
    2. auf bezirklichen Grundstücken die an andere Einrichtungen vergeben sind?
    3. auf bezirklichen Grundstücken die durch den Bezirk genutzt werden?
  4. Wurden die Sportvereine und Träger von Jugendeinrichtungen, die auf bezirklichen Grundstücken tätig sind, auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Baumbestands hingewiesen? Und wenn ja, wann das letzte Mal? Und wenn nein, wieso nicht?

 

 

Anhänge

Keine