"Baumkrieg": Richter stoppen Bau von Luxuswohnungen II Kleine Anfrage Nr. 99/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Nachdem nunmehr die Begründung des Verwaltungsgerichts für die Entscheidung vorliegt, wird deutlich, welche gravierenden Fehler das Bezirksamt Hamburg Nord aus Sicht des Verwaltungsgerichts im Rahmen der erteilten Baugenehmigung gemacht hat.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg Nord:
Vorbemerkung: Die rechtliche Bemerkung des Anfragenden wird nicht geteilt.
Der Vorwurf der Richterschelte wird zurückgewiesen. Die Bauvorlagen sind diesbezüglich nicht eindeutig und somit ist die Entscheidung des Gerichtes nachvollziehbar.
Ja. Der Vorbescheid lag dem Ausschuss am 22.02.2015 und das Baugenehmigungsverfahren am 28.09.2015 vor.
Die Baugenehmigung wurde auf der Grundlage des Vorbescheides erteilt. Eine geänderte Sichtweise liegt nicht vor. Baugenehmigungen werden unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.
Gemäß Bauprüfdienst 1/2012 ist eine Unterschreitung von bis zu 2/3 der Mindestfläche, bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität des Spielangebotes und der Flächengestaltung zulässig, diese Vorgehensweise hat hier Anwendung gefunden.
Nein.
Das Bezirksamt hält sich in ständiger Verwaltungspraxis an die aktuelle Rechtsprechung.
14.11.2018
Yvonne Nische
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.