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Baumfällungen auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 - 16
Kleine Anfrage Nr. 51/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Auf dem Vogel-Grundstück in der Dorotheenstr. 10-16 wurden Ende Februar gärtnerische Pflegemaßnahmen im großen Stil durchgeführt wurden. Im Zuge der Arbeiten wurden auch mehrere alte und sehr große Bäume gefällt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:

  1. Für wie viele Bäume wurde wann jeweils ein Fällantrag gestellt?

Für das Grundstück Dorotheenstraße 10 - 16 wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung von folgenden Bäumen erteilt:

- 1 Silber-Weide (zwischen dem Gebäude Dorotheenstraße 10 und der Tiefgaragenzufahrt)

- 1 Grau-Pappel (zwischen den Gebäuden Dorotheenstraße 12 und 14)

- 1 Stech-Fichte (am Gebäude Dorotheenstraße 10)

Zeitlicher Ablauf:

Der Antrag gemäß §4 der Baumschutzverordnung wurde mit Datum vom 22.01.2019 eingereicht.

Die Ortsbesichtigung erfolgte am 18.02.2019 Die Ausnahmegenehmigung wurde mit Datum vom 22.02.2019 erteilt.

 

  1. Aus welchen Gründen mussten die Bäume jeweils gefällt werden?

Die Silber-Weide sowie die Grau-Pappel wiesen eine erhebliche Fäuleentwicklung im Inneren des Stammbereiches sowie einen Pilzbefall am Stamm auf. Die eingeschränkte Vitalität der Bäume zeigte sich auch durch die vermehrte Totholzbildung. Die Verkehrssicherheit auf dem Grundstück konnte nur durch die Entnahme der Bäume wiederhergestellt werden. Die Stech-Fichte wurde auf Grund von Vitalitätsmängeln und Dichtstand zum Gebäude zur Fällung freigegeben. Darüber hinaus wurden keine weiteren Fällungen genehmigt.

Des Weiteren wurden auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 - 16 an 3 Bäumen Gebäudefreischnitte, zum Schutz der Gebäude sowie an 2 Bäumen Kronenpflegeschnitte genehmigt.

Die Fällung einer Silberweide mit einem Stammdurchmesser von ca. 90cm wurde seitens des Fachbereichs Stadtgrün abgelehnt.

 

  1. Wurden die angegeben Gründe seitens des Bezirksamtes überprüft?
    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis jeweils?
    Wenn nein, warum nicht?

Eine Überprüfung privater Anträge gemäß §4 der Baumschutzverordnung erfolgt regelhaft im Rahmen einer Ortsbesichtigung. Die Ergebnisse der Ortsbesichtigung spiegeln sich in dem erteilten Bescheid wieder.

 

  1. Wie viele Bäume müssen jeweils bis wann als Ersatz für die gefällten Bäume auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 – 16 gepflanzt werden?

 

Als Ersatz für das entfernte Gehölz sind 5 großkronige Bäume an geeigneter Stelle auf dem Grundstück neu zu pflanzen. Pflanzqualität: Hochstamm, 3 -fach verpflanzte Baumschulware, Stammumfang mindestens 18- 20 cm.

Die Ersatzpflanzung ist bis zum 15.04.2019 durchzuführen