Bauleitplanung Hamburg online Kleine Anfrage Nr. 163/2017 von Herrn Bernd Kroll
Das Bezirksamt Hamburg-Nord soll laut Impressum für den Internetauftritt bzw. das Modul zur Bauleitplanung online für alle sieben Hamburger Bezirke verantwortlich sein.
https://bauleitplanung.hamburg.de/
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Im Impressum von „Bauleitplanung Online“ ist das Fachamt „IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung“ (ITB) genannt. ITB ist organisatorisch im federführenden Bezirksamt Hamburg-Nord angebunden, aber als zentrales Fachamt für alle sieben Bezirksämter zuständig. U.a. übernimmt ITB für die IT-Verfahren der Bezirksverwaltung die Rolle der Fachlichen Leitstelle gemäß Freigabe-Richtlinie der FHH. Zu den Aufgaben einer Fachlichen Leitstelle gehören zum Beispiel die Koordinierung der Weiterentwicklung und die formale Freigabe von IT-Verfahren für den Produktionsbetrieb. Anwendende Stelle und damit im konkreten Fall inhaltlich für die Bauleitplanungsverfahren verantwortlich ist der jeweilige nutzende Fachbereich.
Dementsprechend ist das Bezirksamt Hamburg-Nord bzw. das zentrale Fachamt ITB für die IT-Aspekte von „Bauleitplanung Online“ zuständig. Die Aufgaben ergeben sich u.a. aus der Freigabe-Richtlinie der FHH (siehe Kapitel „4.3. Fachliche Leitstelle“ im Dokument „11.300 - Freigabe Richtlinie“ unter https://fhhportal.ondataport.de/websites/1007/verwaltungsvorschriften/itvorschriften).
Nach Einführung ist in der Regel für alle Planverfahren das IT-Verfahren Bauleitplanung Online verwendet worden. In Ausnahmefällen gab es erhebliche technische Probleme. Bauleitplanung Online ist lediglich ein Tool, um ressourcenschonend alle Teilnehmer am Planverfahren digital zu beteiligen.
Die jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Planverfahren sind aus den in den dafür zuständigen politischen Gremien verschickten Sitzungsunterlagen zu entnehmen.
Siehe Antwort zu 2.
Das online-Tool der Stadtwerkstatt wurde in den Beteiligungsverfahren zur Magistrale Nord und zu Klein Borstel verwendet. Das Tool erwies sich in beiden Verfahren zwar als funktional, aber aufwändig in der Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Fragestellungen.
Für die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren gibt es bereits andere Online-Beteiligungsmöglichkeiten.
13.11.2017
Keine
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