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Baucontainer in der Grünanlage zwischen Schumannstraße und Bachstraße Kleine Anfrage Nr. 100/2018 von Herrn Claus-Joachim Dickow, FDP

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In der Grünanlage zwischen Schumannstraße und Bachstraße in Barmbek-Süd stehen seit mehreren Monaten blaue Baucontainer der Firma Aug. Prien. Diese werden von vielen Anwohnern als erhebliche Einschränkung der Erholungsfunktion der Grünanlage angesehen

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Stehen diese Baucontainer im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauvorhaben in der Beethovenstraße und welchen Zweck haben sie? Wenn nein, aus welchem anderen Grund stehen sie dort?

 

Die Container stehen im Zusammenhang mit erforderlichen Sielbauarbeiten der Hamburger Stadtentwässerung entlang der Bachstraße.

 

  1. Ist dieser Containerstandort von der Verwaltung genehmigt?

 

Ja.


     a) Falls ja, von welcher Dienststelle des Bezirksamtes und wann?

 

Die Genehmigung wurde vom zuständigen Fachamt des Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg-Nord am 04.10.2018 erteilt.

 


     b) Falls nein, was unternimmt die Verwaltung gegen eine ungenehmigte
         Aufstellung?

Entfällt

 

 

  1. Falls die Verwaltung die Aufstellung genehmigt hat:
         a) Bis wann ist die Genehmigung befristet?

 

Die Genehmigung ist befristet bis zum 27.03.2020.


     b) Wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese Frist eingehalten wird?

 

Nach Ablauf der Genehmigung findet eine Überprüfung statt.

 

     c) Warum wurde die Aufstellung in einer öffentlichen Grünanlage genehmigt
         und der Aufsteller nicht auf Privatgrund verwiesen?

 

Es handelt sich um eine Maßnahme im öffentlichen Interesse durch ein stadteigenes Unternehmen. Private Flächen kommen somit nicht in Betracht.

 

     d) Welche weiteren Aufstellungsorte außerhalb einer öffentlichen Grünanlage
         wurden geprüft und aus welchem Grund wurden diese verworfen?

 

Es konnte glaubhaft dargelegt werden, dass im näheren Umfeld keine anderen langfristig geeigneten (öffentlichen) Flächen in Betracht kommen. Auf Grund von Bedenken seitens des Fachbereichs Stadtgrün wurde die genehmigte Sondernutzungsfläche gegenüber dem ursprünglichen Antrag zudem von 270 auf 225 qm reduziert, um die Beeinträchtigung der Grünanlage auf ein Mindestmaß zu reduzieren.


     e) Falls keine weiteren Aufstellungsorte geprüft wurden, warum nicht?

 

Entfällt

 

 f)Wurden der zuständige Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg oder dessen Bauprüfausschuss über die Aufstellung und die damit verbundene Einschränkung der Erholungsfunktion der öffentlichen Grünanlage informiert? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Genehmigung dieser Sondernutzung fällt nicht unter den Geltungsbereich des § 19 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (keine grundsätzliche Bedeutung). Eine Information hat vor diesem Hintergrund nicht stattgefunden.

 

 

 

16.11.2018

Tom Oelrichs