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Bauanträge und Beteiligung der Ausschüsse in Hamburg-Nord Kleine Anfrage Nr. 72/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Es kommt immer wieder vor, dass die politischen Vertreter des Bezirks Hamburg- Nord auf Baumaßnahmen in ihren jeweiligen Stadtteilen angesprochen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

  1. Wie viele Bauanträge wurden in den letzten 12 Monaten durch das Bezirksamt genehmigt?
  2. Wie viele dieser Bauanträge betrafen Bauvorhaben mit mehr als
    a. 5 Wohneinheiten bzw.
    b. 10 Wohneinheiten
    und wie viele davon wurden jeweils den zuständigen UA Bau bzw. aus welchen Grund jeweils nicht zur Kenntnis gegeben? Bitte nach Stadteilen auflisten.
  3. Wie viele der unter 1. aufgeführten Baugenehmigungen betrafen Bauvorhaben mit einem Bauvolumen von
    a. mehr als 50.000,00 Euro bzw.
    b. mehr als 100.000,00 Euro
    und wie viele davon wurden jeweils den zuständigen UA Bau bzw. aus welchen Grund jeweils nicht zur Kenntnis gegeben? Bitte nach Stadteilen auflisten.
  4. Wie viele Bauanträge wurden in den letzten 12 Monaten durch das Bezirksamt nicht genehmigt?
  5. Wie viele dieser Bauanträge betrafen Bauvorhaben mit mehr als
    a. 5 Wohneinheiten bzw.
    b. 10 Wohneinheiten
    und wie viele davon wurden jeweils den zuständigen UA Bau bzw. aus welchen Grund jeweils nicht zur Kenntnis gegeben? Bitte nach Stadteilen auflisten.
  6. Wie viele der unter 4. aufgeführten nicht genehmigten Bauanträge betrafen Bauvorhaben mit einem Bauvolumen von
    a. mehr als 50.000,00 Euro bzw.
    b. mehr als 100.000,00 Euro
    und wie viele davon wurden jeweils den zuständigen UA Bau bzw. aus welchen Grund jeweils nicht zur Kenntnis gegeben? Bitte nach Stadteilen auflisten.

 

Zu 1-6: 

Von Mai 2016 bis Mai 2017 wurden im Fachamt Bauprüfung 1151 Bescheide erteilt. Eine weitere Differenzierung dieser Bescheide in Genehmigungen, Ablehnungen, Wohneinheiten oder Bauvolumen nach Stadtteilen gesplittet sowie der Beteiligung der Ausschüsse ist aus dem System heraus nicht möglich. Um die Fragen so wie gestellt zu  beantworten,re es erforderlich, jeden Vorgang einzeln zu betrachten. Dieses würde pro Vorgang auf Grund der Anzahl der Fragen ca. ½ Std. in Anspruch nehmen. Bei 1151 Vorgängen sind über 570 Stunden erforderlich. Dieses ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Die Fragen können aus den oben genannten Gründen nicht differenzierter beantwortet werden.

 

 

23.05.2017

 

 

Harald Rösler
 

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