Barrierefreier Ausbau / Sanierung der Zuwegungen zum Alsterwanderweg
Rückbau asphaltierte Zuwegung zum Alsterwanderweg /ggü. Schluchtweg
Letzte Beratung: 24.08.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.13
Die Ankündigung des Bezirksamtes, die abgängige, nicht barrierefreie Zuwegung zum Alsterwanderweg gegenüber Schluchtweg zurückbauen zu wollen hat eine rege Diskussion ausgelöst.
Auch wenn dargelegt werden konnte, dass ein barrierefreier Ausbau des Weges aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, so nehmen doch die Stimmen für eine nicht barrierefreie
Erneuerung des Weges in dieser Diskussion einen großen Raum ein.
Das Bezirksamt hat daher Kontakt zum Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg aufgenommen und prüft gerade zusammen mit den dortigen Fachplanern, ob es technische und rechtliche Möglichkeiten gibt, den übersteilen Weg unter bestimmten Bedingungen zu erneuern und weiterhin zu betreiben, ohne dabei gegen gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Gleichstellung zu verstoßen.
Bezirksamt und Kompetenzzentrum stimmen darin überein, dass der für den Herbst 2020 geplante barrierefreie Ausbau der Zuwegung parallel zur Rodelbahn die Grundlage dieser Überlegungen bildet, sodass das Bezirksamt, unabhängig vom weiteren Vorgehen bei der Zuwegung gegenüber Schluchtweg, an diesem Projekt festhalten wird.
Was die Zuwegung gegenüber Schluchtweg betrifft, so ist das Bezirksamt mittlerweile vorsichtig optimistisch, dass sich für die - technisch zwingend gebotene - Erneuerung des Weges bei Berücksichtigung bestimmter Vorgaben eine Möglichkeit zum grundsätzlichen Erhalten des Weges in einer nicht barrierefreien Form finden lässt. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind, wird das Bezirksamt dem Regionalausschuss darüber berichten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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