21-1016

Barrierefreier Ausbau des Alsterwanderweges
Kleine Anfrage Nr. 21-1016 von Herrn Ralf Lindenberg (FDP)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Bereits im Oktober 2010 hatte die Bezirksversammlung Hamburg-Nord auf einen gemeinsamen Antrag von FDP, Linken, Nordabgeordneten und SPD (Drs. 4957/10) beschlossen, € 50.000 für erste Maßnahmen zur Barrierefreiheit zwischen Deelböge und Ohlsdorf bereitzustellen. Im März 2013 wurde dann auf Antrag von FDP und SPD (Drs. 2556/13) ein Konzept gefordert, den gesamten Alsterwanderweg zwischen der Meenkwiese in Eppendorf und der Schleusenanlage in Ohlsdorf barrierefrei zu gestalten und das Bezirksamt aufgefordert, dazu ein Konzept vorzulegen. Vorrangig sollten folgende drei Projekte geprüft werden:

1. Südwestausfluss des Skagerrakkanals in die Alster, Nordseite Skagerrakkanal: Von der Rathenausstraße parallel zu der Stufenanlage die Anlage einer Rampe, bzw. Veränderung der Zuwegung in der Form, dass anstelle der Treppenanlage ein geneigter stufenloser Abgang zur Alster ergibt.

2. Nordosteingang des Skagerrakkanals, abzweigend von der Alster, südlich der Hindenburgstraße: Hier ist zu prüfen, ob ohne Inanspruchnahme eines Kleingartenteils die Grünfläche neben der Treppe eine den Ansprüchen der Barrierefreiheit genügende Rampenanlage geschaffen werden kann. Im Sinne der Schaffung der barrierefreien Wegeführung, welches ein hohes Gut des Gemeinwohls darstellt, kann dieses an dieser Stelle auch zu Entfernung von Gehölzen oder auch von Bäumen führen.

3. Treppenführung über Ohlsdorfer Alsteraltarm, beim Zugang von Süden auf die Alsterwiese mit Spielplatz: Hier sollte geprüft werden, ob durch die Schaffung eines kleinen neuen Erdhügels im Wiesenbereich mit Hügelanschluss an die Fußgängerbrücke eine naturnahe und den Ansprüchen der Barrierefreiheit genügende Rampe bis an die Brücke geschaffen werden kann, welche die relativ hohe Treppe auf der Wiesenseite des Alsteraltarmes ersetzt. Auf der Südseite der Brücke kann durch eine entsprechende Bodenmodellierung auf die dort vorhandenen, wenigen Stufen verzichtet werden. Dieser neue Hügel kann dabei so gestaltet werden, dass er sich zur Spielplatzseite für Kleinkinder als zukünftiger kleiner Rodelhügel eignet.

In der Folge wurde dieser Beschluss bisher nicht umgesetzt, obwohl mittels Anfragen und Anträgen mehrfach auf die Umsetzung gedrungen wurde. In diesen Tagen fanden nun Vermessungsarbeiten im Streckenabschnitt vom Alsterdorfer Damm bis zur Sengelmannstraße statt. Diese wurden damit begründet, dass das Bezirksamt Angebote für den barrierefreien Ausbau des Alsterwanderweges einhole.

 

Petitum/Beschluss


Aus diesem Grunde ergeben sich folgende Fragen:

1. Gibt es einen Wegeplan, um die Hürden über die Treppen und Brücken des Alsterwanderweges (Meenkwiese - Am Hasenberge) barrierefrei zu gestalten?

 

Ein entsprechender Plan wird gerade erarbeitet.


2. Wenn ja, wann wird dieser vorgestellt?
 

Nach Fertigstellung.


3. Ist das Vorhaben für mehrere Abschnitte eingeteilt/geplant?
 

Ja.


4. Wenn ja, auf welche Abschnitte?

 

Die Aufteilung der Abschnitte steht gegenwärtig noch nicht fest, ansonsten siehe Antwort zu 1.).

5. Sind in der Planung die besonderen Eingaben der Kleingartenbetreiber südlich des Alsterdorfer Damm gemäß Drucksachen-Nr- 20-4924 vom 23. November 2017 berücksichtigt worden?

 

Ja.

5a) Wenn nein, sind die angebotenen Alternativen, die durch Beteiligung von Kleingartenbetreiber und dem Regionalausschuss FOLAG erfasst und der Bezirksamtsleitung vorgetragen worden sind, geprüft worden, damit die hochwertigen neuen Anlagen am Damm nicht der Baummaßnahme zum Opfer fallen?

5b) Wenn ja, wie sieht die Lösung aus, dass die neuen Anlagen, die für den Umweltschutz und die Dammbefestigung errichtet worden sind, erhalten bleiben, wie sie vom Bezirksamt nach 2013 (dem Beschlussdatum der Bezirksversammlung) genehmigt worden sind?
 

Das Bezirksamt und der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V. haben sich auf einen Vorschlag des Kleingartenvereins Birkenhain e. V. verständigt. Dieser sieht vor, dass gegenwärtig nicht die in Rede stehenden Parzellen, sondern die unmittelbar angrenzenden Parzellen für die Einrichtung eines barrierearmen Anschlusses an den öffentlichen Gehweg genutzt werden.

 

Diese Lösung wird als Übergangslösung umgesetzt, bis die ursprünglich für den barrierearmen Anschluss vorgesehenen Parzellen frei werden.

 


6. Falls die Anlagen dennoch beseitigt werden, wie werden die Betreiber für die Baukosten und die jahrelangen Arbeiten dann entschädigt?
 

Die Entschädigung richtet sich nach den Vorgaben des Bundes-Kleingartengesetzes.


7. Wird die Vergabe der Leistungen im Vergabeausschuss behandelt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Vergaben nach VOB werden ab einem Betrag von 10.000 € im Vergabeausschuss vorgelegt. Die genauen Zeitpunkte sind noch nicht absehbar.